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Ralf Stegner
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Frage von Frank W. •

Frage an Ralf Stegner von Frank W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr.Stegner,

wie ich im Text Ihres Parteikollegen Herrn Dr. Dolgner, lesen kann, spricht er von gegenseitiger Rücksichtnahme, bezogen auf die Religionsausübung. Das kann ich als Demokrat grundsätzlich unterschreiben.

Wie stehen Sie zu dem öffentlichen Ruf des Muezzin. Wie Sie sicherlich wissen, ist dieser Ruf nicht direkt mit dem Läuten einer Kirchenglocke vergleichbar.

Wenn schon Michael Bertrams, oberster Verfassungsrichter in NRW, die Unvereinbarkeit der Scharia mit dem Grundgesetz feststellt, wie sieht es denn dann mit dem öffentlichen Gebetsaufruf aus? Denn der basiert auf dem Koran. Und der Koran ist nicht "interpretierbar". UND enthält die Scharia als wesentlichen Bestandteil.

Ihr Parteikollege und Bürgermeister unserer Stadt hält sich politisch bedeckt. Er verweist "nur" auf das Baurecht. Lärmemission etc. .

Doch von Ihnen erbitte ich eine klare Stellungnahme. Wie oben geschrieben, bin ich gerne Demokrat und nutze die Chancen der Demokratie, gerne auch die der Res Publica. Also, Herr Dr. Stegner, setzen Sie sich für oder gegen den öffentlichen Ruf des Muezzin ein? Egal ob in meiner Heimatstadt Rendsburg oder anderswo in Deutschland?

Ihrer geschätzten Antwort entgegensehend,

Frank Weisner

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Weisner,

in Artikel 4 des Grundgesetzes heit es: Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. Genau dieses zeichnet auch eine demokratische und rechtsstaatlich organisierte Gesellschaft aus in Ihrer Heimatstadt Rendsburg und auch anderswo in Deutschland. Nach meinen Informationen geht es in Rendsburg nicht um ein Für oder Gegen den öffentlichen Ruf des Muezzin. Es liegt kein Antrag dafür bei der Stadt vor. Die Vertreter des Islamischen Zentrums zeigen sich offen für den Dialog über dieses Thema, sie werden dabei unterstützt von den christlichen Kirchengemeinden, die z. B. die Initiative für einen Runden Tisch ergriffen haben. Nach meinem Dafürhalten sollten auch die Anwohner diese Dialogbereitschaft zeigen; beide Seiten sind aufgefordert, aufeinander zuzugehen und das Gespräch zu suchen. Ich bin sicher, dass sie an einem Runden Tisch, an dem sicherlich auch Sie sich beteiligen können, auch eine Lösung der Frage des öffentlichen Gebetsrufes finden werden, wenn diese sich stellt. Dazu braucht es keiner grundsätzlichen Debatten, sondern der Toleranz und Kompromissfähigkeit aller Beteiligten.
Ich setze mich ein für den interreligiösen Dialog in Schleswig-Holstein und in Deutschland.

Mit freundlichen Gren
Dr. Ralf Stegner

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