Ralf Pöhling AfD
Ralf Pöhling
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Frage von Raimund B. •

Besserer Schutz vor Bossing- und Mobbinghandlungen am Arbeitsplatz möglich?

Sehr geehrter Herr Pöhling,

ich kam Anfang März 2001, wegen einer depressiven Erkrankung (private und berufliche
Erlebnisse) v. ersten Arbeitsmarkt, als kaufm. Ang. mit körp. Behinderung (GdB50) bei einer Baumaschinenhandlung v. Bürobereich in eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) in den Arbeitsbereich Elektromontage/Verpackung und dann nach mehreren Wechseln zuletzt in eine WfbM in den Arbeitsbereich Grafikdesign/Weblayout/Digitaldruck/Produktwerbung/Foto- und Textgestaltung.

Was mich bei der Baumaschinenhandlung belastet hatte war das kalte und raue Betriebsklima seitens der Geschäftsführerin und ihres Ehemannes.

Ich leitete zuerst im Auftr. der Unternehmerin gerichtliche Mahnverfahren ,ohne vorherige Einarbeitung, nach den alten Unterlagen meines Vorgängers, ein und dann nach Beauftragung der Kollegin, die gerade betrieblich mahnte.

Wie es dazu kam, dass ich eines Tages Tagesrapporte als kaufm. Angestellter schreiben musste, teilte einem Ministerium mit!

Ralf Pöhling AfD
Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr B.,

Das Thema Bossing bzw. Mobbing ist ein komplexes und hat vielfältige gesellschaftliche Ursachen, die sich durch Gesetze nur schwer in den Griff bekommen lassen. Fehlende Führungsqualitäten und mangelnde soziale Kompetenz kann man durch Gesetze nicht erzwingen. Wer zu etwas charakterlich nicht in der Lage ist, der wird nicht dadurch in diese Lage versetzt, indem man ihm Strafen androht. Üblicherweise wäre in so einem Fall der Wechsel des Arbeitsplatzes die richtige Maßnahme. Zumindest in der Privatwirtschaft, wo man die Führung aufgrund von Fehlverhalten nicht einfach so auswechseln kann, so wie dies z.B. im Öffentlich Dienst möglich wäre, wenn man sich an die übergeordneten Stellen wendet. Wenn die Führung einer Firma mangels Kompetenz mit ihren Angestellten nicht anständig umgeht, so spricht sich dies aber meist schnell herum. Was wiederum dazu führen sollte, dass diese Firma keine Mitarbeiter mehr bekommt und dies dann auf diesem Wege auf die Führung bzw. die Firma zurückschlägt. Letztlich basiert ein Arbeitsverhältnis in Deutschland immer auf Freiwilligkeit. Wenn die Arbeitsbedingungen in einer Firma unerträglich seien sollten, so führt eine Kündigung durch den Arbeitnehmer auch üblicherweise bei den Jobcentern nicht zu einer Sperre der Leistungen. Falls die Firma jedoch nicht nur inkompetent geführt wird, sondern mutwillig gegen die Arbeitsschutzrichtlinien verstößt, so kann man sich bereits jetzt an die Gewerbeaufsichtsämter oder die Ämter für Arbeitsschutz wenden. In dem von ihnen beschrieben Fall sehe ich das aber eher nicht.