Frage von Joern F. • 23.02.2012
Antwort ausstehend von Ralf-Norbert Bartelt CDU
(...) für die Anliegen der Bürgerinitiative kann man aus Sicht der Bewohner sehr wohl Verständnis haben. (...)
(...) Auch bei der von Ihnen genannten Liegenschaft Höhenblick 54 steht eine Gerichtsentscheidung noch aus. (...)