Ralf Matheis
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Frage von Andreas J. •

Frage an Ralf Matheis von Andreas J. bezüglich Familie

Petition an die Bundestagsabgeordneten und -kandidaten

Lieber Ralf Matheis!

Von seiten der Politik wird immer häufiger die staatliche Kindergartenpflicht gefordert.

Dies ist ein Übergriff der Politik auf die Freiheit und das Erziehungsrecht der Eltern, das in Art. 6 GG ausdrücklich geschützt wird.

Schon heute werden Familien in erschreckendem Maße bevormundet und dabei gleichzeitig materiell benachteiligt. Ich fordere Sie deshalb auf, sich gegen die Einführung einer Kindergartenpflicht auszusprechen. Statt dessen müssen die Familien in ihrer Erziehungsaufgabe gestärkt werden.

Ich möchte Sie daher dringend bitten, noch vor der Bundestagswahl Ihre Haltung zur Kindergartenpflicht offen zu legen. Sind Sie für oder gegen die Einführung einer Kindergartenpflicht?

Meine Wählerstimme werde ich stark von Ihrer Haltung in dieser Frage abhängig machen.

Ich freue mich, schon bald von Ihnen zu hören.
Andreas Jannek

Antwort von
Einzelbewerbung

Sehr geehrter Herr Jannek,

vielen Dank für die Information und die Frage. Mir war gar nicht bekannt, daß eine Kindergartenpflicht zur Diskussion steht.
Ich habe selbst keine Kinder und da Politik nicht meinem Broterwerb dient, habe ich zugegebenermaßen einige Informationslücken.
Ich habe aber versucht, mich etwas schlau zu machen.
Ergebnis: Ich konnte kein überzeugendes Argument für eine Kindergartenpflicht finden.
Es mag Ausnahmefälle geben, bei denen es vielleicht wünschenswert wäre, daß Kindern der Kindergartenbesuch staatlich verordnet wird.
Allerdings halte ich wenig bis nichts davon, Ausnahmefälle zur Grundlage einer Regelung für alle zu machen.
Aus meiner Erfahrung im Freundes- und Bekanntenkreis darf ich behaupten, daß es für die Eltern wichtig ist, überhaupt die Möglichkeit zu bekommen, ihre Kinder im Bedarfsfall gut betreut und bezahlbar in Kindergärten (und ähnlichen Einrichtungen) untergebracht zu wissen.

Ich denke, daß wir uns hier auf die unausgesprochene „freiwillige Selbstverpflichtung“ der Eltern verlassen können, daß sie das Wohl Ihrer Kinder immer im Auge behalten.
Das unterscheidet diese unausgesprochene „freiwillige Selbstverpflichtung“ von der ein oder anderen ausgesprochenen „freiwilligen Selbstverpflichtung“.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Matheis