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Ralf Lorenz
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Frage von Holger M. •

Hallo Herr Lorenz, wie stehen Sie zur direkten und zur indirekten Impflicht? Besten Dank

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Meiner Meinung nach gibt es aktuell nur eine "bedingte Marktzulassung" für COVID-19-Impfstoffe in der EU.

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_20_2390

Da steht geschrieben, dass es sich um eine "bedingte Marktzulassung" und nicht um eine "Notfallzulassung" handelt.

Es steht da aber nicht, dass es sich um eine reguläre Impfstoffzulassung handelt.

Weiter steht da: "Die bedingte Marktzulassung gilt für einen Zeitraum von einem Jahr. Sie kann erneuert werden und bedeutet für ihren Inhaber dieselben Rechte und Haftungspflichten wie eine Standard-Marktzulassung. Darüber hinaus hat der Inhaber einer bedingten Marktzulassung spezifische Verpflichtungen, z. B. die Fertigstellung bzw. Durchführung neuer Studien innerhalb eines festgelegten Zeitraums, um zu bestätigen, dass das Nutzen-Risiko-Verhältnis positiv bleibt."

Alle aktuell im Markt befindlichen "Impfstoffe" scheinen sich noch in Studien/Überprüfungen zu befinden. Ich habe dazu bereits vor einiger Zeit einen Beitrag auf meiner Website geschrieben.

https://ralflorenz-wk59.de/2021/08/30/impfzwang/

Die medizinischen Studien/Überprüfungen werden für all diese "Impfstoffe" frühestens Anfang 2023 abgeschlossen!

So lange befinden wir uns im Stadium einer medizinischen Studie! Diese Studien werden üblicherweise wegen des vorhandenen Risikos recht hoch vergütet. Ich hörte von mehreren Tausend Euro.

Eine Pflichtimpfung für eine bedingt zugelassene Impfung ist somit überhaupt nicht zu diskutieren.

Wie steht es jetzt mit einer indirekten Impfpflicht?

Da sollte man auf den "Nürnberger Kodex 1946/47" schauen. Da ist deutlich formuliert, dass die Teilnahme an medizinischen Experimenten absolut freiwillig und ohne Zwang erfolgen muss. Daraus schliesse ich, dass jeder, der andere Menschen zur "experimentellen" Impfung drängen will, sich nach dem Nürnberger Kodex schuldig macht.