Frage an Rainer Stickelberger von Edgar F. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Stickelberger,
der VdK schreibt am 10.05.2019 unter dem Titel „Finanzierung unserer rentenpolitischen Forderungen“
(https://www.vdk.de/deutschland/pages/kampagne/76982/finanzierung_unserer_rentenpolitischen_forderungen) folgendes (Zitat):
„Die Rente ist grundsätzlich ein System, in dem lohnabhängige Beiträge eingezahlt werden und eine beitragsabhängige Rente ausbezahlt wird. Im Laufe der Geschichte wurde aber eine Vielzahl von anderen Leistungen eingeführt. Diese werden versicherungsfremde Leistungen genannt. Da für diese keine Beiträge gezahlt werden, müssen sie aus Steuermitteln finanziert werden. Das geschieht derzeit allerdings nur zum Teil. Als versicherungsfremde Leistungen gelten beispielsweise die Mütterente, die Altersrente vor 65 Jahren ohne Abschläge oder die Altersrente ab 63 Jahren. Die gesetzliche Rentenversicherung erhält jedes Jahr Bundeszuschüsse aus Steuergeldern, um die versicherungsfremden Leistungen finanzieren zu können. Die Höhe der Bundeszuschüsse ist allerdings nicht ausreichend. 2017 blieb die gesetzliche Rentenversicherung auf Kosten in Höhe von schätzungsweiser 20,5 Milliarden Euro für die versicherungsfremden Leistungen sitzen. So kommt es, dass Beitragsgelder für die Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen verwendet werden.“
Meine Fragen an Sie:
Ist nach Ihrer Auffassung die Höhe (20,5 Mrd. €) des angegebenen Fehlbetrags korrekt?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn der aus Beitragsgeldern und nicht aus Steuermitteln zu finanzierende Fehlbetrag in Höhe von 20,5 Mrd. € korrekt ist, stimmt dann Ihrer Meinung nach die vom damaligen Finanzminister Dr. Wolfgang Schäuble in einem Interview in der Welt am Sonntag vom 29. Januar 2017 gemachte Aussage „Die Flüchtlinge kosten den Staat Geld. Aber wir haben für diese Kosten nicht eine einzige Leistung oder Ausgabe gekürzt.“ (https://www.welt.de/politik/deutschland/plus161603795)?
Besten Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
E. F.