Frage an Rainer Stickelberger von Edgar F. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Stickelberger,
im „Pariser Klimaabkommen“ (Amtsblatt der EU: ABl L 282 vom 19.10.2016) wurde von fast allen UN-Mitgliedsländern beschlossen, die anthropogene Erderwärmung durch den CO2-Ausstoß auf unter 2 Grad Celsius (besser unter 1,5 Grad) zu begrenzen. National wurden die in diesem Abkommen festgelegten Ziele von der Bundesregierung im Klimaschutzplan 2050 konkretisiert.
Am Ende des Pleistozän (Jüngere Dryaszeit) kam es (wissenschaftlich nicht widersprochen) ca. 9640 v. Chr. zu einer extrem schnellen Wiedererwärmung zum Präboreal, dem ersten Abschnitt des Holozäns. Bedingt durch Veränderungen von Meeresströmungen stiegen die Durchschnittstemperaturen auf Teilen der Nord-halbkugel innerhalb von nur 20 bis 40 Jahren um sechs Grad Celsius, in Grönland sogar bis zu 10 Grad.
(Quelle: Wikipedia „Holozän“)
Meine Fragen an Sie:
Wie kann garantiert werden, dass die Erderwärmung gemäß Pariser Klimaabkommen unter 2 Grad C bleibt und nicht durch natürliche Klimaveränderung (s. u.) um ein Vielfaches gesteigert wird?
- Sonne
- Variabilität der Erdbahnparameter (Milankovíc-Zyklen)
- Plattentektonik
- Vulkanismus
- Weitere klimawirksame Faktoren (wie z. B. Meeresströmungen)
Zitat von Galileo Galilei (1564 - 1642): „Die Natur ist unerbittlich und unveränderlich, und es ist ihr gleich-gültig, ob die verborgenen Gründe und Arten ihres Handelns dem Menschen verständlich sind oder nicht!“
Sind die im Klimaschutzplan 2050 definierten Ziele mit variablen Randbedingungen versehen z. B. abhängig von der Entwicklung der Einwohnerzahl in der Bundesrepublik Deutschland?
Wenn nein:
Heißt das, dass der von Ihrer Partei gewünschter Zuzug weiterer Menschen nach Deutschland bewirkt, dass jeder der schon länger hier lebenden Menschen mehr CO2 einsparen (bzw. „bepreisen“!) muss als wenn der demografisch vorgegebene Rückgang der Einwohnerzahl ohne Gegensteuerung laufen würde?
Besten Dank im Voraus für die Beantwortung der Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
E. F.