Frage an Rainer Stickelberger von Manfred M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Abgeordneter!
Baden-Württemberg ist verglichen mit anderen Ländern, vor allem den mitteldeutschen, reich! Ist es aber so reich, dass die Gerichte Prozeßkostenbeihilfen von Beklagten in Zivil- und Familienrechtssachen an Personen genehmigen, die nachweislich über 1200 Euro netto Monatseinkommen haben? Diese Frage resultiert aus eigener Erfahrung! Die Prozeßkostenbeihilfe wurde reell vom Amtsgericht Lörrach in meiner Familienrechtssache 2008 genehmigt.
Wie ist die Genehmigung und Rückzahlung solcher Beihilfen überhaupt im Land geregelt?
Mit freundlichen Grüßen und auf Antwort hoffend,
gez. Manfred Müller
Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für ihre Frage an mich über die Internetseite abgeordnetenwatch.de. Bitte schicken Sie Ihre Frage mit vollständiger Adressangabe an die Mailadresse wahlkreisbuero@stickelberger.de
Mit freundlichen Grüssen,
Rainer Stickelberger, MdL
P.S.: Diese Antwort gilt auch für alle weiteren über die Internetseite abgeordnetenwatch.de gestellten Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Wahlkreis.