Frage an Rainer Schuchardt von Lars F. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Schuchardt,
mir ist in meinem näheren Umfeld aufgefallen, dass die Ausländerfeindlichkeit zum jetzigen Zeitpunkt in unserem Land bestens gedeihen kann.
Der Nährboden ist meines Erachtens die labidare Umgangsweise mit straftätigen Asylsuchenden.
Ich selbst bin der Überzeugung das Hilfesuchenden geholfen werden muss, wenn unsere Gastfreundlichkeit aber mit Füßen getreten wird, sollte einer strafrechtlichen Verfolgung nichts im Wege stehen sowie einer konsequenten Abschiebung, auch in nicht sichere Länder.
Wie stehen Sie dazu?
Mit freundlichen Grüßen
L. F.
Sehr geehrter Herr F.,
ich stimme Ihnen voll und ganz zu, dass die Aufnahme Hilfesuchender notwendig ist. Wer straffällig wird, muss sich dafür vor Gericht verantworten; das gilt für jeden gleichermaßen, also auch für die Hilfesuchenden. Die rechtliche Hürde für die Abschiebung im Falle der Straffälligkeit (§ 53 des Aufenthaltsgesetzes) muss präzisiert und gegenüber der heutigen Praxis gesenkt werden. Alles andere würde nur der Ausländerfeindlichkeit Vorschub leisten. Allerdings mangelt es häufig an der Bereitschaft der betreffenden Staaten, ihre straffällig gewordenen Bürger wieder aufzunehmen. Wir FREIE WÄHLER wollen daher Rückführungsabkommen mit weiteren Ländern auf den Weg bringen, um abgelehnte Asylsuchende und straffällig Gewordene rasch in ihre Heimatländer zurückführen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Schuchardt