Frage an Rainer Matheisen von Eric P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Ich mache mir über das geplante NRW-Polizeigesetz Sorgen:
1. Der Begriff der „drohenden Gefahr“: ist viel zu allgemein und unscharf gehalten. Ich möchte nicht, dass Beamte jemanden aufgrund von einem Bauchgefühl für bis zu 28 Tage in Gewahrsam nehmen können.
Die Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen, die ebenfalls durch diesen Begriff vereinfacht wird, halte ich auch für unzumutbar.
2. Wie wird der NRW-Trojaner die Telekommunikation überwachen? Zero-Day Exploits? Das würde Allen Anderen auch schaden, da diese Sicherheitslücken nicht mehr öffentlich gemacht würden. Oder wird der Zugriff über Backdoors von Herstellern erzwungen? Oder würde den Betroffenen das Handy weggenommen und Zusatz Hardware oder der Trojaner installiert?
Ich finde ich alle Vorgehensweisen kriminell und unzumutbar. Auch weil zu viele Menschen unter dem Bauchgefühl (drohende Gefahr) der Polizei leiden werden.
3. Die Polizei dürfte künftig verdachtsunabhängige Verkehrskontrollen durchführen. (Schleierfahndung). Das klingt für mich eher nach Rassenfahndung.
4. Außerdem dürften Polizisten künftig Distanz-Elektroimpulsgeräte, besser bekannt als "Taser", tragen und einsetzen. Pro, sie sind vorerst oft nicht letal. Aber sie können auch Spätfolgen oder Traumata auslösen. Außerdem habe ich die Befürchtung, dass diese Waffe so inflationär wie in den USA eingesetzt werden würde. Damit hätte die Exekutive direkt die Möglichkeit zu strafen, was meiner Meinung der Judikative vorbehalten sein sollte.
Meine abschließende Frage ist aber, wie diese Maßnahmen Terroranschläge verhindern sollten? Gibt es ein Land, das weniger Anschläge hat als Deutschland aber mehr Überwachung? Gibt es Statistiken (belegbare Fakten) die solch ein Gesetz rechtfertigen?
Wie stehen Sie zu diesem Thema? Ihr Parteikollege Gerhart Baum sieht das Gesetz ja auch eher kritisch.
Mit freundlichen Grüßen
E. P.
Sehr geehrter Herr Pohlmann,
vielen Dank für Ihre Fragen.
Bezüglich ihrer ersten Frage kann ich Ihnen ihre Sorgen nehmen. Der Begriff der „drohenden Gefahr“ wurde aus dem Gesetzesentwurf gestrichen. Dieser war aufgrund seiner Unbestimmtheit stark umstritten. Es soll der Polizei allerdings möglich sein (wie auch vom BVerfG zugelassen) zur Verhütung und Bekämpfung von terroristischen Straftaten auch dann schon Maßnahmen zu ergreifen, wenn noch keine konkrete Gefahr vorliegt. Dies gilt jedoch strikt nur im Terrorfall.
Die Ingewahrsamnahme, welche 28 Tage lang dauern dürfen sollte, war zuvor in dem Gesetzesentwurf angedacht. Die Dauer wurde als unverhältnismäßig lang eingestuft. Daher findet sich in dem Entwurf nunmehr eine Dauer von 14 Tagen wieder. Es ist – wie auch zuvor – ein richterlicher Beschluss für eine Ingewahrsamnahme erforderlich.
Voraussetzung für eine Videoüberwachung ist, dass die Polizei unverzüglich eingreifen kann, um die Durchführung einer Tat noch zu verhindern. Außerdem müssen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass an diesen einzelnen öffentlichen Plätzen Straftaten von erheblicher Bedeutung verabredet, vorbereitet oder begangen werden. Die Freien Demokraten werden eine flächendeckende Videoüberwachung nicht akzeptieren und deshalb auch nicht einführen.
2. Wie wird der NRW-Trojaner die Telekommunikation überwachen? Zero-Day Exploits? Das würde Allen Anderen auch schaden, da diese Sicherheitslücken nicht mehr öffentlich gemacht würden. Oder wird der Zugriff über Backdoors von Herstellern erzwungen? Oder würde den Betroffenen das Handy weggenommen und Zusatz Hardware oder der Trojaner installiert? Ich finde ich alle Vorgehensweisen kriminell und unzumutbar. Auch weil zu viele Menschen unter dem Bauchgefühl (drohende Gefahr) der Polizei leiden werden.
Aus unserer Sicht ist es sehr wichtig, dass Bürgerrechte zu jeder Zeit gewahrt bleiben. Es darf nur laufende Kommunikation überwacht werden, davon ausgeschlossen sind Fotos und Videos. Eine Online-Durchsuchung ist nicht vorgesehen. Besonders im digitalen Zeitalter muss der Kernbereich der Privatsphäre geschützt werden. Darunter ist auch das sog. Computergrundrecht zu verstehen. Um den Rechtsschutz der Bürger zu gewährleisten, soll die Bezeichnung des Herstellers und der Softwareversion des einzusetzenden technischen Mittels gegenüber dem Gericht dokumentiert werden.
Die Abgeordneten der Freien Demokraten nehmen den Auftrag ernst, die Ministerien und Behörden zu kontrollieren und Missstände, wie etwa bei dem Fall „Amri“ durch einen Untersuchungsausschuss aufzuklären.
3. Die Polizei dürfte künftig verdachtsunabhängige Verkehrskontrollen durchführen. - (Schleierfahndung). Das klingt für mich eher nach Rassenfahndung.
Grundsätzlich lag es bereits vor dem Gesetz im Ermessen des jeweiligen Polizeivollzugsbeamten, welche Personen im öffentlichen Verkehr einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen werden. Bei den von Ihnen angesprochenen Maßnahmen handelt es sich um eine strategische Fahndung, bei der verdachtsunabhängige, aber anlassbezogene Anhalte- und Sichtkontrollen im öffentlichen Verkehrsraum durchgeführt werden können. Verkehrswege können dadurch intensiver in die polizeiliche Kontrolltätigkeit einbezogen werden, um terroristischen Gefahren wirkungsvoll begegnen zu können. Mit uns wird es keine Schleierfahndung geben!
4. Außerdem dürften Polizisten künftig Distanz-Elektroimpulsgeräte, besser bekannt als "Taser", tragen und einsetzen. Pro, sie sind vorerst oft nicht letal. Aber sie können auch Spätfolgen oder Traumata auslösen. Außerdem habe ich die Befürchtung, dass diese Waffe so inflationär wie in den USA eingesetzt werden würde. Damit hätte die Exekutive direkt die Möglichkeit zu strafen, was meiner Meinung der Judikative vorbehalten sein sollte.
Ein Taser ist eine weitaus mildere Waffe als eine Pistole, welche die Beamten ebenfalls bei sich tragen. In Deutschland ist ein zu leichter Umgang von Waffen durch Polizeivollzugsbeamte nicht zu erwarten. Es wird allerdings durch die zuständigen Behörden überwacht, wie die Kräfte sich im Einsatz verhalten.
Meine abschließende Frage ist aber, wie diese Maßnahmen Terroranschläge verhindern sollten? Gibt es ein Land, das weniger Anschläge hat als Deutschland aber mehr Überwachung? Gibt es Statistiken (belegbare Fakten) die solch ein Gesetz rechtfertigen? Wie stehen Sie zu diesem Thema? Ihr Parteikollege Gerhart Baum sieht das Gesetz ja auch eher kritisch.
Die Polizei soll zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus die notwendigen rechtssicheren Instrumente an die Hand geben. Terroristen wählen heutzutage nicht mehr über Wählscheiben-Telefone, sondern über das Smart Phone. Polizisten sollen mit Hilfe der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (quellen-TKÜ), die unter Richtervorbehalt steht, dem Auftrag der Gefahrenabwehr nachkommen und durch Auswertung von Kommunikationsinhalten terroristische Netzwerke aufzudecken.
_Statistiken_
Es ist schwierig, etwas zu dem Verhältnis von staatlicher Überwachung und Anzahl der Anschläge zu sagen. Bei diesem Thema ist zu beachten, dass es bei solchen Statistiken auf verschiedene Faktoren ankommt. Nicht übersehen sollte man auch die Anschläge, die vom Staat vereitelt wurden. Diese Fälle werden jedoch oftmals nicht veröffentlicht.
_Persönliche Meinung_
Mir als Landtagsabgeordneter der FDP ist es sehr wichtig, unsere freiheitlichen Bürgerrechte zu wahren und zu beschützen. Jedoch sind wir als Teil der Regierungskoalition auch dazu verpflichtet, die Sicherheit der Bürger des Landes Nordrhein-Westfalen zu gewährleisten. Im neuen Polizeigesetz muss daher – anders als in Bayern - auf die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit geachtet werden, so dass dieses Gesetz den Rechtsstaat stärkt und nicht angreift.
Mit freundlichen Grüßen,
Rainer Matheisen, MdL