Frage an Rainer Graf von Christoph K. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Graf,
In Artikel 102 unseres Grundgesetzes steht: "Die Todesstrafe ist abgeschafft."
Staatsrechtler Schachtschneider und andere vertreten allerdings die Ansicht, dass der Vertrag von Lissabon die Wiedereinführung der Todesstrafe oder das Töten von Menschen (z.B. bei Unruhen) ermöglicht. Auch die Grundrechte Charta und die Erklärungen dazu würde dem nicht entgegen wirken. Unter anderem deswegen wurde Verfassungsklage eingereicht. Das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom Juni zum Lissabonvertrag (Begleitgesetze) hat dazu, soweit ich es versteh, keine Stellung genommen.
Sie werden verstehen, dass mich dies sehr beunruhigt. Ich bin leider weder EU-Experte noch Jurist um die Fragestellung selbst zu beantworten.
Sind die von Herrn Schachtschneider aufgeworfenen Argumente / Punkte eindeutig widerlegt oder ist die Frage noch strittig? Gilt definitiv und unübersteuerbar der Satz in unserem Grundgesetz auch weiterhin „Die Todesstrafe ist abgeschafft“ und darf jetzt und in Zukunft auch weiterhin nicht getötet werden, auch nicht bei Demonstrationen / Unruhen?
Mit freundlichen Grüßen,
Christoph Köble