Frage von Elef K. • 28.01.2016
Frage an Rahim Schmidt von Elef K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag,
sich möchte die Frage stellen, ob es möglich ist, zur Wahrung der Grundrechte, anzuregen u/o förmlich zu beantragen, die mündlichen Verhandlungen von Gerichts wegen zu Beweiszwecken oder zum Zwecke der Forschung, Wissenschaft und Lehre gemäß Art. 5.3.1.GG aufzeichnen zu lassen? Begründung: Verfahrenshygiene durch Transparenz, Prävention von Amtsmissbrauch (Antilobbyismus, Geheimabsprachen). Evtl. RA Katja Pink konsiliarisch hinzuziehen?
Antwort ausstehend von Rahim Schmidt Bündnis 90/Die Grünen