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R. Alexander Lorz
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Frage von Torsten S. •

Welche Bedeutung messen Sie der verfassungsmäßigen Ordnung für Ihre Amtsführung und das Ihnen anvertraute Mandat bei?

Sehr geehrter Herr Minister,

Als Hessischer Minister der Finanzen sehen Sie sich nach Art. 111 der Verfassung des Landes an den Amtseid gebunden (https://www.youtube.com/watch?v=vt3cvva4SIM).

Als Abgeordneter des Hessischen Landtags sehen Sie sich nach Art. 20 Abs. 3 GG an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden.

Am 16. November haben Sie dargelegt:

„Aber wir stehen jetzt vor dem Problem: Wir erwarten ja ein neues Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das möglicherweise auch die Maßstäbe, die ja anzulegen sind, wieder etwas anders interpretieren wird. Wir sollten dieses Urteil jetzt abwarten und dann auf der Basis einer hoffentlich gefestigten verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung entscheiden, was wir dann noch tun müssen, um eventuell Verfassungskonformität herzustellen.“ (https://www.hessenschau.de/tv-sendung/was-beamte-von-der-ausgesetzten-besoldungserhoehung-halten,video-203966.html ab Min. 8:10)

Wie rechtfertigen Sie diese Aussage vor Ihrem Gewissen?

Mit freundlichen Grüßen

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