Frage an Philipp Jourdan von Frank P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
1. Was halten Sie von einem "bedingslosen Grundeinkommen"?
2. Wie stehen Sie zu folgendem Sachverhalt:
Aus gutem Grund dürfen in Deutschland Betäubungsmittel nur durch den Apotheker an Patienten abgegeben werden. Dieses gilt derzeit leider auch in besonderen Notfällen von vernichtenden Schmerzen oder schwerster Atemnot außerhalb der Öffnungszeiten von Apotheken, so dass es hier häufig zu einer Versorgungslücke kommt. Ärzte müssen Betäubungsmittel vorab schriftlich rezeptiert haben. Das Rezept muss vor Auslieferung in der Apotheke vorliegen.
Ärzte dürfen Betäubungsmittel nur unmittelbar persönlich am Patienten anwenden, dürfen sie dem Patienten aber auch im Notfall niemals zur dringend notwendigen weiteren Anwendung überlassen. Dies gilt auch, wenn die erreichbaren Apotheken diese Medikamente nicht vorrätig haben und die Medikamente damit auf dem gesetzlich vorgesehenen Wege nicht ausreichend zeitnah in der Häuslichkeit verfügbar sind. Die Überlassung von z. B. Opioiden - auch im Notfall gegen schwerstes Leiden - ist nach § 29 Abs. 1 Ziffer 1 Betäubungsmittelgesetz immer noch ein Straftatbestand, der mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft wird.
3. Wie stehen Sie zu den EU Absichten künftig auch gentechnisch manipulierte Futtermittel in Europa zu zu lassen?
4. Was halten Sie von dem Gedanken an die Stelle des Wehrdienstes einen Gesellschaftsdienst treten zu lassen?
5. Wie stehen Sie zu "deutlich mehr" direkter Demokratie?
zu 1.
Sie wissen sicherlich, dass sich unser Landesverband schon immer für das Bedingungslose Grundeinkommen eingesetzt hat. Wir Grüne vor Ort, der Kreisverband Calw, hatten bei einer seiner letzten Klausuren das Thema "Bedingungslosen Grundeinkommen" als Hauptschwerpunkt gesetzt. Bei einer Bundesdelegierten Konferenz von uns Grünen wurde dann zwischen „Bedingungslosen Grundeinkommen“ und „Bedarfsorientierte Grundsicherung“ abgestimmt.
Aus einem Kommentar zur damaligen BDK:
/„Leider konnte sich die Mehrheit der Delegierten nicht für ein bedingungsloses Grundeinkommen erwärmen. Nichts desto trotz ist das Ergebnis von 40 Prozent plus X für das Grundeinkommen ein tolles Signal in die Zukunft. Signale sendet auch der beschlossene Z-01 Antrag zur Grundsicherung. Insofern dürfen gerade die Grundeinkommens- Befürworterinnen sehr zufrieden sein.“/
zu 2.
Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) gehört in mehrfacher Hinsicht überarbeitet, um zum Beispiel dem von Ihnen beschriebenen Sachverhalt gerecht zu werden. Wir fordern die Entkriminalisierung von Schmerzpatienten.
zu 3.
Wir würden gerne einen gentechnikfreien Anbau in Baden-Württemberg, Deutschland, Europa, ... durchsetzen. Dies bringt natürlich nichts, wenn dann trotzdem gentechnisch manipulierte Futtermittel in unsere Lebensmittelkette gelangen. Deshalb stehen wir für eine „NULL-Toleranzgrenze“ und eine Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel bei denen gentechnisch veränderte Pflanzen aber auch Futtermittel verwendet werden. Der Verbraucher wird hier bisher alleine gelassen. Ca. 70% der Menschen lehnen Gentechnik in Nahrungsmitteln ab, wissen aber nicht wo was drin ist!
Ein verwandter Punkt ist mir bei diesem Thema wichtig. Ein Wandel auf Verbraucherseite würde die Notwendigkeit 4/5 der Futtermittel zu importieren unnötig machen: Der Weg zum Sonntagsbraten! Dies würde nicht nur der lokalen Landwirtschaft helfen, sich von Großkonzernen zu lösen, sondern auch den Klimawandel ausbremsen bzw. unsere CO2-Einsparungsziele zu erreichen.
zu 4.
Der Gedanke ist gut und würde den Zusammenhalt der Gesellschaft wieder stärken. Was bisher im Rahmen Wehr- und Zivildienst ablief war nicht gerecht und konnte auch durch freiwillige soziale Jahre nur bedingt aufgefangen werden.
zu 5.
Ich bin DAFÜR und beantworte die Frage gerne mit einem Auszug aus unserem Wahlprogramm:
Mehr direkte Demokratie wagen:
/„Die Stärkung der direkten Demokratie und der bürgerlichen Mitwirkungsrechte auf allen staatlichen Ebenen ist ein wesentlicher Bestandteil einer attraktiven und lebendigen Demokratie und ein Mittel gegen Staats-, Politik- und Parteienverdrossenheit. Auf allen Ebenen, insbesondere im Rahmen von „Stuttgart 21“, wird zurzeit deutlich, dass die Menschen mehr Mitwirkungsmöglichkeiten fordern. Schon die geringfügige Erleichterung kommunaler Bürgerbegehren, die 2005 beschlossen wurde, hat in Baden-Württemberg zu einem deutlichen Anstieg entsprechender Initiativen geführt. Nach wie vor scheitern jedoch viele Bürgerbegehren an bürokratischen Hürden. Auf Kreisebene sind Bürgerbegehren immer noch nicht möglich. Volksbegehren auf Landesebene sind zwar seit 1974 verfassungsrechtlich möglich, wurden jedoch mit so hohen Hürden versehen, dass es bisher keine einzige Initiative gab.
Wir wollen die Möglichkeiten direkter Demokratie in den Kommunen stärken, indem wir den bislang geltenden Ausschlusskatalog abschaffen, insbesondere Bürgerbegehren zu Fragen der kommunalen Bauleitplanung ermöglichen sowie Fristen und Quoren an das bayerische Vorbild anpassen. Wir wollen Bürgerbegehren und -entscheide auf Landkreisebene. Volksbegehren und Volksentscheide auf Landesebene wollen wir erleichtern. Dabei geht es uns insbesondere um eine Verlängerung der Fristen, die Möglichkeit, Unterschriften auch außerhalb von Rathäusern sammeln zu können, das Quorum beim Volksbegehren abzusenken und nach bayerischem Vorbild bei der Abstimmung ganz abzuschaffen. Zusätzlich soll die Möglichkeit der Volksinitiative geschaffen werden, um den Landtag zur Beschäftigung mit politischen Anliegen aus der Bürgerschaft zu verpflichten. Wir wollen dafür sorgen, dass eine Volksinitiative und ein Volksentscheid zu „Stuttgart 21“ möglich werden. Die Mehrheit muss entscheiden!„/