Frage an Petra Vogt von Frank J. bezüglich Lobbyismus & Transparenz
Sehr geehrte Frau Vogt
Wie viele Menschen in meiner Umgebung habe ich Sorge, dass Abgeordnete durch "Nebentätigkeiten" in Abhängigkeiten geraten, die sie in der freien Ausübung ihres Mandats behindern könnten. Die weitgehende Intransparenz bezüglich Höhe, Anlass und Quellen solcher "Nebeneinkünfte" fördert die genannten Sorgen.
Meine Frage dazu lautet:
Würden Sie nachstehen Forderungen unterstützen? Wenn "Nein" könnten Sie das begründen!
Bundestagsabgeordnete müssen sämtliche "Nebeneinkünfte" ab dem ersten Euro unter Angabe der genauen Höhe, der Art der Leistung und der Quelle offenlegen.
"Nebeneinkünfte" werden in voller Höhe auf die Abgeordnetenentschädigung angerechnet. Es gilt (analog zu den Hartz4-Regeln) ein Freibetrag von 100,-€/Monat.
"Nebentätigkeiten" ab Einkünften von über 120.000 €/Jahr (entspricht etwa der jährlichen Abgeordnetenentschädigung), müssen nach vorheriger Prüfung auf mögliche Interessenkonflikte vom Bundestag genehmigt werden.