Frage an Petr Bystron von Guido L. bezüglich Recht
Werter Herr AfD-Bundestagsabgeordneter Bystron,
gestern fand im Bundestag bekanntlich die Bundeskanzler-Wahl statt. Frau Dr. Merkel wurde, wie zu erwarten, mehrheitlich wiedergewählt (siehe exemplarisch http://www.sueddeutsche.de/politik/merkels-kanzlerwahl-knappe-mehrheit-1.3905440 ).
Die Medien berichten aktuell, dass Ihnen von Bundestagspräsident Dr. Schäuble ein Ordnungsgeld (1.000 €) auferlegt wurde, weil Sie Ihr Abstimmungsverhalten via "Twitter" veröffentlicht haben (siehe https://twitter.com/PetrBystronAfD/status/973834724295823361 und exemplarisch https://www.merkur.de/politik/afd-abgeordneter-twittert-wahlzettel-geldstrafe-zr-9694057.html ), obwohl Sie dazu -hoffentlich unstrittig- nicht berechtigt waren.
Meine Fragen:
- Wussten Sie nicht, dass es sich um eine geheime Wahl handelte (was ich mir kaum vorstellen kann)?
Falls ja:
- Wollten Sie mit Ihrem Tweet vom 14.03.18 Frau Dr. Merkel und/oder die CDU, die CSU sowie die SPD provozieren?
- Wie entgegnen Sie meiner Feststellung, dass Ihnen ganz offensichtlich die charakterliche Reife für ein Bundestagsmandat fehlt?
- Sagt Ihnen der Begriff "ADHS-Syndrom" etwas?
Falls nein:
- Fand keine Belehrung über die "Spielregeln" vor der Wahl statt (was ich mir kaum vorstellen kann)?
- Mit welcher Intention veröffentlichten Sie Ihren angekreuzten Stimmzettel bei "Twitter"?
Auch wenn ich davon ausgehe, das Sie mir nicht antworten (siehe Ihre bisherige Beantwortungsquote von 0 %), so verbleibe ich dennoch
mit vorzüglicher Hochachtung aus Eching (Lkr. Freising)
G. L.