Peter Ullmann
dieBasis
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Frage von Rainer N. •

Frage an Peter Ullmann von Rainer N. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte/r Kandidat*innen,

wie stehen Sie zur aktuellen Coronapolitik der Bundesregierung und der wiederholten Umgehung des Bundestages bei der Entscheidung der Maßnahmenverlängerungen?
Ich möchte Sie bitten, auf die übliche politische Rhetorik zu verzichten und als Mensch/Bürger zu antworten.

Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.

Antwort von
dieBasis

Lieber Herr N.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Als Soloselbständiger habe ich im März 2020 schnell erlebt, wie beauftragte Veranstaltungen bis in den Herbst hinein storniert wurden. Der Vorteil: Ich hatte auf einmal Zeit zum Recherchieren, was in diesem Land und auf der Welt gerade los ist
So habe ich mir u.a. im Sommer 2020 intensiver angeschaut, was in den Sitzungen, Anhörungen und Ausschüssen des Deutschen Bundestages besprochen wurde.

Ich war sehr erstaunt darüber, dass die Erörterung der Grundlagen zur Feststellung der „epidemischen Lage nationaler Tragweite“ seitens der Bundestagsabgeordneten offensichtlich als eine „Kann-Regelung“ hingenommen wurde. Kritische wissenschaftliche Stimmen in den Sitzungen wurden zwar formal gehört, deren Impulse zeigten jedoch keinerlei Wirkung auf den weiteren Verlauf der parlamentarischen Debatte und noch weniger auf die von der Regierung beschlossenen Maßnahmen.

Das Verhalten der Regierung und des Bundestages ist laut eines Rechtsgutachtens des Verfassungsrechtlers Professor Thorsten Kingreen vom 11. Juni 2020 nach Art. 80 Abs. 1 GG grob verfassungswidrig. In diesem Gutachten verweist Kingreen u.a. auf das Bundesverfassungsgericht, welches feststellt: „Das Parlament darf sich nicht durch eine Blankoermächtigung an die Exekutive seiner Verantwortung für die Gesetzgebung entledigen und damit selbst entmachten. Es muss – entsprechend dem Grundsatz der Gewaltenteilung – stets Herr der Gesetzgebung bleiben. Indem Art. 80 GG die Rückbindung exekutiver Rechtsetzung an die Legislative sichert, stellt er sich als […] Konkretisierung des Rechtsstaats-, Gewaltenteilungs-[…] und Demokratieprinzips dar.“ (Zitat aus dem Gutachten, Seite 24).

Das im GG verankerte Gewaltenteilungsprinzip beinhaltet laut Kingreen „nicht nur eine Abwehrkomponente, die jede der drei Gewalten vor Zugriffen durch die anderen Gewalten schützt, sondern auch eine […] Verantwortungskomponente, die es dem Deutschem Bundestag untersagt, sich seiner Funktionen im demokratischen Rechtsstaat zu entledigen“. (Seite 26)

Aus meiner Sicht ist diese Rückbindung exekutiver Rechtsetzung an die Legislative bislang nicht nur ausgeblieben, das Aushebeln der Legislative ist zudem durch das im Herbst 2020 beschlossene „Bevölkerungsschutzgesetz“ weiter zementiert worden.

Somit ist es für mich nicht hinnehmbar, dass die Regierung mit der Begründung, die Lage könnte sich in naher Zukunft verschlimmern, per Verordnungen bzw. „Infektionsschutzgesetz“ über einen mittlerweile fast einjährigen Zeitraum regiert.

Weder die offiziellen Zahlen des RKI noch die Zahlen zur Auslastung der Intensivbetten nach dem DIVI Intensivregister konnten und können bislang aus meiner Sicht als Grundlage für die Feststellung der „epidemischen Lage nationaler Tragweite“ herangezogen werden.

Der Bundestag ist deshalb meiner Meinung nach verpflichtet, die Feststellung der „epidemischen Lage nationaler Tragweite“ umgehend zurückzunehmen und ihre im GG verankerten Hoheitsfunktionen sowie ihre originäre politische Verantwortung vollumfänglich zu übernehmen.

Ich hoffe, ich konnte mit diesen Ausführungen dienlich sein.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne unter Peter.Ullmann@diebasis-bw.de zur Verfügung.

Vielleicht sehen wir uns ja auch demnächst bei einer unserer Präsenzveranstaltungen im Wahlkreis Weinheim, ich würde mich freuen.

Herzliche Grüße

Peter Ullmann