Frage an Peter Schimke von Niels N. bezüglich Wirtschaft
Herr Schimke,
auf der Homepage Ihres linken Ortsverbands Vaihingen, http://www.vaihingen.die-linke-bw.de/ , lese ich, dass Sie sich gegen die Enteignung von Bauern wehren, damit eine Ethylen-Leitung quer durch Süddeutschland gebaut werden kann. Ist es nicht so, dass Sozialisten und insbesondere Kommunisten das Privateigentum an Produktionsmitteln ablehnen? Und ein Acker ist doch unzweifelhaft eines der wichtigsten Produktionsmittel eines Bauern.
Was sagt denn das Wahlprogramm der Linken zum Thema Enteignung? Was ist Ihre persönliche Meinung zum Privateigentum? Was verstehen Sie unter "Sein Gebrauch soll der Allgemeinhat dienen?", wie es im Grundgesetzt steht? Vor allem wenn es sich nicht um ein eigen bewohntes Häuschen, sondern um - siehe oben - ein Produktionsmittel handelt.
Mit freundlichen Grüßen
Niels Nachtgrapp
Sehr geehrter Herr Nachtgrapp,
die Partei DIE LINKE ist 2007 aus dem Zusammenschluss aus der WASG (Westen) und der PDS (Osten) entstanden und lehnt den Staatskapitalismus der ehemaligen DDR oder den Stalinismus der ehemaligen Sowjetunion entschieden ab.
DIE LINKE steht für Demokratie und für soziale Gerechtigkeit! Das heißt, der Mensch steht bei unserer Politik im Mittelpunkt. Dazu bietet das Grundgesetz (GG) im Artikel 15 die Möglichkeit der Vergesellschaftung.
Zitat aus dem GG Artikel 15 „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend.“
Diesen Artikel des GG würde DIE LINKE, bei entsprechender Notwendigkeit und politischen Mehrheit, auf die Bereiche der Daseinsvorsorge, der Schlüsselindustrie und den Großbanken anwenden. DIE LINKE lehnt Privatbesitz und Besitz an Produktionsmittel nicht ab und hält sich an die Vorgaben, die sich aus dem GG ergeben. Gerade deshalb unterstützen wir die Landwirte, die sich gegen eine zwangsweise Verlegung einer privatwirtschaftlich betriebenen Ethylen-Leitung auf ihrem Grund und Boden wehren. Im Artikel 14 Abs. 3 steht „Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.“
Was würde passieren, wenn ein Bauer eine Gülleleitung unter dem Werksgelände von z.B. der BASF verlegen wollte? Würde da die BASF diesen Bauer nicht gnadenlos in den Bankrott prozessieren, um diesen privatwirtschaftlichen Leitungsbau zu verhindern? Würde die Landesregierung ein Gesetz erlassen, weil die Gülleleitung, nach der Vorstellung des Bauern, dem Wohle der Allgemeinheit dient?
Ihre Frage zum Thema "Enteignung" in unserem Wahlprogramm kann ich Ihnen versichern, dass dieses Thema keine Rolle spielt. Meine persönliche Meinung zum Privateigentum ist die, die mein Parteigenosse Gregor Gysi propagiert "Reichtum für alle"!
Mit freundlichen Gruß
Peter Schimke