Frage an Peter Schimke von Hans E. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Guten Tag Herr Schimke,
von meiner Tochter habe ich erfahren, dass Sie zu einer Diskussion an ihrer Schule eingeladen wurden, nach Intervention durch das Kultusministerium (?) aber wieder ausgeladen. Grund sei angeblich ein Erlass des Kultusministeriums, dass an Schulen nur Kandidaten bereits im Landtag vertretener Parteien zugelassen seien. Ich war fassungslos. Der Erlass an sich ist demokratisch schon äußerst bedenklich. Dass man sich dadurch aber auch über den erklärten Willen der Schüler und Schülerinnen hinwegesetzt, die nach wie vor auch Sie als Vertreter der Linken hören und befragen wollen, finde ich mnindestens genauso schlimm. Kein Politiker braucht sich noch zu wundern, wenn durch solche hirnrissigen Aktionen das Interesse der Jugendlichen an Politik ab- und die Politikverdrossenheit zunimmt. Was gedenken Sie gegen Ihre Ausgrenzung zu tun? Unternimmt Ihre Partei Schritte dagegen? Wissen Sie, ob andere betroffene Parteien sich zur Wehr setzen?
Für eine Antwort danke ich Ihnen bereits jetzt und hoffe, dass ggf. ihre Bemühungen gegen diese Anordnung von Erfolg gekrönt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Englinke
Sehr geehrter Herr Englinke,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage. Wir die Partei DIE LINKE, wie auch andere im Landtag noch nicht vertretenen Parteien sind von diesem aus unserer Sicht undemokratischen Ausschluss betroffen.
DIE LINKE wehrt sich gegen diese Praxis exemplarisch mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe am Beispiel Freudenstadt. Anbei sende ich Ihnen die Schriftstücke in der Anlage gerne zu. Bitte protestieren Sie beim Schulleiter an der Schule Ihrer Tochter gegen das undemokratische Vorgehen! Demokratie benötigt Vielfalt.
Mit freundlichem Gruß
Peter Schimke
http://dielinke-in-den-landtag.de/kandidaten/wk-13-vaihingen/
Anlage:
DIE LINKE legt Rechtsmittel gegen Schulpodienausladungen ein
Bernhard Strasdeit Landesgeschäftsführer der LINKEN Baden-Württemberg: „Der Landesvorstand der LINKEN hat heute beim Verwaltungsgericht Karlsruhe eine Klage auf Rechtsschutz zur Gleichbehandlung auf Schulpodien im Landtagswahlkampf in einem konkreten Fall (Kepler-Gymnasium Freudenstadt) eingereicht. Die Ausladungen (nach bereits erfolgter Einladung) hatten sich in der letzten Zeit auf Grund einer Amtlichen Mitteilung des Kultusministeriums an die Schuleiter gehäuft, mit der die Schulleitungen verpflichtet wurden, nur Kandidaten der im Landtag vertretenen Parteien einzuladen. Diese Bevorzugung, die es sonst in keinem anderen Bundesland gibt, entbehrt jeglicher Gesetzesgrundlage und ist zutiefst undemokratisch. Zudem werden die Schülermitverwaltungen (SMV) damit vom Kultusministerium in ihrer politischen Willensbildung bevormundet.
Wir sind zuversichtlich, dass nach einer Entscheidung des Gerichtes unser Wahlkreiskandidat in Freudenstadt, Rolf Eberhard, am 15.02.2011 an der Podiumsdiskussion im Kepler Gymnasium teilnehmen wird und auch die Ausladungen der anderen Kandidaten, die Schuleiter oft unter Bedauern und Entschuldigungen ausgesprochen zurückgenommen werden.
Den neuen Präsident der Kultusministerkonferenz, Herrn Dr. Bernd Althusmann (NRW, CDU), habe ich in einem Schreiben ebenfalls von dieser inakzeptablen Vorgehensweise seiner Kultusministerkollegin in Baden-Württemberg, Frau Prof. Dr. Marion Schick, in Kenntnis gesetzt."