Peter Schäfer
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Frage von Jochen S. •

Frage an Peter Schäfer von Jochen S. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Schäfer,

immer mehr Kinder sind betroffen von der Trennung ihrer Eltern. Meist wird einem Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen. Dieser kann dann mit den Kindern an jede beliebige Stelle der Welt ziehen, sei sie auch noch so weit vom bisherigen Lebensmittelpunkt und dem zweiten Elternteil entfernt. Aktiv an die Erziehung der Kinder kann er sich nicht beteiligen. Die Zeit der Kinder mit dem anderen Elternteil ist meist auf jedes zweite Wochenende beschränkt. Zur Trennung der Eltern kommt die familiengerichtlich abgeurteilte Trennung der Kinder von einem Elternteil. Das Umgangsrecht ist im Gesetz enthalten und Urteile zum Recht auf Umgang der Kinder mit dem anderen Elternteil gibt es viele. In Deutschland existieren aber keine Instrumente ein solches Umgangsrecht gegen den Willen des Aufenthaltsbestimmungsberechtigten durchzusetzen.

Die in der Regel praktizierte familiengerichtliche Trennung der Elternteile in einen betreuenden mit allen Rechten und einen nicht betreuenden nur mit der Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt entspricht in keiner Weise dem Wohl der Kinder. Söhne und Töchter brauchen auch nach der Trennung der Eltern weiter Vater und Mutter.

Hier gibt es andere Ansätze. Im Cochemer Modell überträgt das Familiengericht keinem der Elternteile das Aufenthaltsbestimmungs- oder gar das gesamte Sorgerecht. Die Eltern werden vom Gericht verpflichtet, auch nach der Trennung gemeinsam für die Erziehung der Kinder einzustehen. Alle Entscheidungen zu Aufenthalts- und Umgangsregelungen werden nicht durch Urteil, sondern durch Vereinbarung der Eltern getroffen.

Welche Änderungen im Kindschaftsrecht wollen Sie unterstützen, damit in Zukunft bei Trennung der Eltern den Kindern beide Elternteile erhalten bleiben?

Jochen Simon

Antwort von
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Sehr geehrter Herr Simon,

grundsätzlich gilt selbstverständlich, dass jedes Kind in seiner Erziehung Vater wie Mutter braucht. Daneben ist es aber wohl auch wichtig zumindest eine feste Bezugsperson zu haben, die dem Kind die meiste Zeit zur Verfügung steht.

Natürlich ist es - wie von Ihnen angesprochen - nicht gerecht, dass ein Elternteil häufig Unterhalt zu zahlen hat, aber kaum Kontakt zu seinem Kind haben kann. Doch an erster Stelle sollte immer das Wohl des Kindes stehen. Hier kann es sehr unterschiedlich sein, was das Beste für ein Kind ist. Auf jeden Fall muss das Gesetz hier offen sein für unterschiedliche, individuelle Modelle, die in Zusammenarbeit mit dem Kind und dem Jugendamt entworfen werden. In vielen Fällen wird da auch das von Ihnen angesprochene Cochemer Modell sinnvoll sein. Wenn Sie davon reden, dass das Elternteil, dem das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen wurde, im Prinzip an jeden Ort der Welt ziehen kann, halte ich es für sinnvoll, dem Elternteil das Sorgerecht zu überlassen, dass sich weiterhin am bisherigen Lebensmittelpunkt des Kindes aufhält.. Jedoch einen plötzlichen Wechsel des Erziehungsberechtigten gilt es zu vermeiden. Sie sehen schon, dass hier die sinnvollste Entscheidung sofort von vielen individuellen Punkte abhängig ist, für die das Gesetz geöffnet werden sollte.

Generell muss natürlich soweit wie möglich das Umgangsrecht umgesetzt werden. Ich bin jedoch optimistisch, dass sich hier in nächster Zeit einiges zum Positiven ändern wird, obwohl die Parteipolitiker hierzulande dieses Thema gerne ignorieren. Doch kommt es immer häufiger - wie sie wahrscheinlich selber mit Interesse verfolgen - zu Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die auf eine strengere Umsetzung des Umgangsrechts pochen.

An dieser Stelle möchte ich noch anfügen, dass die Sorgerechtsproblematik noch eine andere Ebene enthält: Wenn einem Elternteil - und es sind häufig die Väter - droht, an der Erziehung des Kindes und somit auch an der Freude mit dem Kind nicht teilhaben zu können, jedoch trotzdem Unterhalt zu zahlen hat, dann überlegt man sich doch zweimal, ob ein Kind sinnvoll ist. Ich glaube, dass man auch dies ruhig so deutlich sagen kann, denn eine unsichere Sorge- und Umgangsrechtslage ist sicherlich ein Problem, dass nicht gerade kinderfreundlich ist - und somit ein weiteres Problem, das zur Kinderlosigkeit in Deutschland führt.

Alles in allem wiederhole ich noch einmal, dass in jedem Einzelfall ein individuelles Modell entworfen werden sollte, indem vor allem die Interessen des Kindes im Vordergrund stehen sollte. Ich gehe davon aus, dass es in den meisten Fällen wichtig ist, Vater wie Mutter als Bezugsperson zu erhalten.

Wenn Sie sich auch in anderen Fragen für meine Standpunkte interessieren, können Sie gerne unter meiner E-Mailadresse peter-fuer-marburg@web.de mein Wahlprogramm anfordern.

Mit freundlichen Grüßen,
Peter Schäfer