Frage an Peter Rauen von Sven H. bezüglich Recht
Guten Tag,
Am 17.12.08 hat das Oberverwaltungsgerichts Lüneburg festgestellt das es für die Datei «Gewalttäter Sport» zurzeit keine zureichende Rechtsgrundlage gäbe und die Speicherung dort damit Rechtwiedrig sind (Aktenzeichen: OVG Lüneburg 11 LC 229/08).
Meine Frage ist :
1. Wie wollen sie verhindern dass von Seiten der Behörden weitere Rechtbeugungen stattfinden?
2. Wie wollen sie sicherstellen dass in solche Dateien nicht unbescholten Bürger gespeichert werden?
3. Wie wollen sie sicherstellen das Personen die, aus diesen Dateien, gelöscht werden , auch wirklich gelöscht werden und nur im System verschoben werden?
4. Wieso ist das Parlament mit seinem Gremien und Ausschüssen seiner Kontrollfunktion nicht gerecht geworden und wieso passiert hier immer noch keine Aufarbeitung?
5. Wieso kann eine Behörde ( in diesem Fall das BKA) sich über bestehende Rechtsverordnung hinwegsetzen ohne das ,das zuständige Ministerium/ Parlament reagiert?
Über eine Antwort würde ich mich freuen