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Frage von Manfred M. •

Frage an Peter Rauen von Manfred M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Rauen,

aus der Presse konnte ich entnehmen, daß Sie -obwohl der Tatbestand klar war- Ihren Führerschein behalten durften, bzw. das OLG Koblenz das durch das Amtsgericht Mayen verhängte Fahrverbot für nicht rechtskräftig erklärte. Begründung: Ihre Beschwerde, einen "Verfahrensfehler" betreffend.
Über diesen "Verfahrensfehler" findet man jedoch so gut wie nichts. Meine Bitte nun: Beschreiben Sie mir doch bitte diesen "Verfahrensfehler", der zur Aufhebung des Amtsgerichtsurteils geführt hat.
Vielleicht kann ich mit dieser Begründung meinem Sohn (17 Jahre) helfen. Ihm wird per Bußgeldbescheid vorgeworfen, mit seinem Moped einem "Bevorrechtigten" nicht das Überqueren der Fahrbahn ermöglicht zu haben, obwohl dieser den Fußgängerüberweg erkennbar benutzen wollte. Die Polizei verfolgte meinen Sohn ca. 4 km und veranlasste ihn an Ort und Stelle ein Schuldeingeständniss zu unterschreiben.
Gemäß Bußgeldbescheid soll er nun 73,50 Euro zahlen und soll 4 Punkte in Flensburg bekommen ( Da wären Sie als Wiederholungstäter bei einem rechtskräftigen Urteil mit 60 Euro und einem Punkt ja noch gut weggekommen).
Ich vertraue ganz auf Ihre Hilfe, sicher kann man auch hier einen "Verfahrensfehler" finden, zumal die Sache nicht so klar ist wie bei Ihrer Geschwindigkeitsübertretung.
Jetzt schon besten Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Marson

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