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Peter Ramsauer
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Frage von Christian G. •

Frage an Peter Ramsauer von Christian G. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Dr. Ramsauer,

das ZDF hat sich lobenswerter Weise der Thematik angenommen, wie die Zukunft der Gesellschaft ausgestaltet werden kann, wenn z.B. im Jahr 2030 auf einen Erwerbstätigen (= Steuer- und Beitragszahler) vier (Renten- und Sozialhilfe-) Empfänger kommen.

Als junger Familienvater frage ich Sie

- unterstützen Sie die fraktionsübergreifende Initiative einiger junger Abgeordneter, in das Grundgesetz einen Artikel 20b aufzunehmen ("Verpflichtung zur Berücksichtigung der Interessen künftiger Generationen") sowie den Artikel 109 Abs. 2 GG um einen ebensolchen Passus zu erweitern?

- unterstützen Sie die Einführung eines Wahlrechts für Kinder, um hierdurch ein "Gegengewicht" zur wählenden Interessengruppe derjenigen, die auf der Empfängerseite des Renten-Generationenvertrags stehen?

- treiben Sie voran oder unterstützen Sie Initiativen zur Entkoppelung der sozialen Versorgung (Sozialhilfe, Hartz IV, Rente) von der Erwerbstätigkeiten, d.h. eine Abwendung vom derzeitigen Transfer vom Beitragszahler zu den Leistungsempfängern, als notwendige Konsequenz den zukünftigen Verhältnisses zwischen Erwerbstätigen und Leistungsempfängern?

- gibt es fundierte politische Initiativen zur Lösung des "Generationenkonfliks"?

- wie sehen diese Initiativen aus und von welchen Parteien und Abgeordneten werden sie unterstützt?

Ich hoffe, Sie finden bald Zeit für eine Antwort.

Schöne Grüße

Christian Grill

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Grill,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Generationengerechtigkeit. Ich geben Ihnen voll- kommen Recht, dass der Umfang von Umlagefinanzierung und Staatsverschuldung auf den Wohlstand künftiger Generationen Auswirkungen hat und wichtiger Bestandteil der Debatte über Generationengerechtigkeit ist. Es geht darum, Entlastung bei Beiträ- gen und Steuern zu schaffen, um der jungen Generation die Chance zur Teilhabe ein- zuräumen, die ihr gerechterweise zusteht.

Wenn ich Ihnen heute erst nach über zwei Jahren antworte, wofür ich mich ausdrück- lich entschuldige, bedeutet dies nicht, dass ich dem Thema keine hohe Bedeutung beimesse. Im Gegenteil: Wir haben die von Ihnen angesprochene Initiative junger Abgeordneter zur Grundgesetzänderung intensiv beraten. Dabei wurden jedoch unterschiedliche Auffassungen zwischen den Koalitionspartnern deutlich, welcher Weg einzuschlagen ist zu einer langfristig orientierten Finanzpolitik, die die Konsolidierung der Haushalte als Gebot der Generationengerechtigkeit, als Fundament für dauerhaften Wohlstand und als Voraussetzung leistungsfähiger Sozialversicherungen in der Zukunft ansieht. Aber ich habe den Eindruck, dass unsere jüngsten Beschlüsse zur Schuldenbremse im Grundgesetz Ihrem Anliegen weitgehend entgegen kommen.

Die Einführung eines Wahlrechts für Kinder halte ich hingegen nicht für richtig. Die gemeinsame Altersgrenze von 18 Jahren beim aktiven und passiven Wahlrecht hat sich bewährt, sie passt in das Gesamtgefüge der Altersgrenzen von der Geschäftsfähigkeit bis zur Wehrpflicht. Studien bestätigen die Erfahrung: politisches Interesse steigt mit dem Alter. Mit 18 Jahren wird das Wahlrecht auch allgemein wahrgenommen.

Sozialhilfe und Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“) sind steuerfinanziert. Ich bin jedoch nicht der Auffassung, dass das Umlagesystem der gesetzlichen Renten- versicherung ein Auslaufmodell ist. Es wird auch künftig Grundlage der Alterssiche- rung sein. Allerdings wird sie um ein kapitalgestütztes System ergänzt. 12 Millionen private Altersvorsorge-Verträge, 50 Millionen Kapitallebensversicherungen und 17,5 Millionen Betriebsrenten zeigen: Private und betriebliche Vorsorge leisten für immer mehr Menschen einen Beitrag zur Altersvorsorge.

Eine vollständige Entkoppelung der Altersversorgung von der Erwerbstätigkeit aber wäre eine Absage an das Versicherungsprinzip, also den Zusammenhang von Leistung und Gegenleistung. Der Leistungsgedanke, nachdem jeder, der arbeitet und Beitrag zahlt, im Ergebnis eine höhere Rente hat als der, der nicht arbeitet, würde deutlich ge- schwächt. Deshalb stehen wir zum Umlagesystem. Genauso treten wir für die Unters- tützung der Menschen bei ihrer kapitalgedeckten Altersversorge ein.

Mit diesem Konzept sind wir in den vergangenen drei Jahren auf dem Weg zum Erhalt der Generationensolidarität gut vorangekommen, was die wieder gewachsenen Reser- ven der Rentenversicherung unterstreichen. Dazu beigetragen hat der deutlich gewach- sene Anteil der Beschäftigten. Denn entscheidend für die Stabilität der Rente ist das Verhältnis von Beitragszahlern und Rentenempfängern. Der zweite Schritt ist die „Rente mit 67“, also die Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre und die de- mografische Komponente in der Rentenformel. Dies sind entscheidende Maßnahmen, um die finanziellen Folgen der höheren Lebenserwartung gerecht auf die Schultern von Alt und Jung zu verteilen.

Wer 1970 aus dem Arbeitsleben ausschied, bezog im Schnitt mehr als elf Jahre Rente – also 25 % der Zeit, in der er zuvor eingezahlt hatte. Heute beträgt die Rentenbezugs- dauer annähernd 40 % der Lebensarbeitszeit. Durch die Anhebung des Renteneintritts- alters drücken wir diese Relation wieder auf 35 % im Jahre 2030. Durch das höhere Renteneintrittsalter wird die den Rentenanstieg dämpfende Wirkung des sogenannten „Nachhaltigkeitsfaktors“ verringert. Die Folge ist, dass die Renten im Jahr 2030 um fast zwei Prozent höher sein werden als ohne die Heraufsetzung der Altersgrenze. Das heißt, die Jüngeren profitieren von dem höheren Renteneintrittsalter: als heutige Bei- tragszahler und künftige Rentner.

Mit freundlichen Grüßen
gez.
Dr. Peter Ramsauer MdB

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