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Peter Ramsauer
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Frage von Dieter S. •

Frage an Peter Ramsauer von Dieter S. bezüglich Verkehr

Bahnpreiserhöhungen und Fahrplanreduzierungen

Sehr geehrter Herr Dr. Ramsauer,

der übliche Fahrplanwechsel zu Beginn Dezember bringt schon wieder überproportionale Preissteigerungen bei der Bahn. Da stets von "der Politik" verkündet wird, man könne dies nicht verhindern, muss man zumindest erwarten, dass die jedes Jahr stattfindenden Reduzierungen im Fahrplanangebot gestoppt werden. Das Argument, die Länder seien dafür verantwortlich, stimmt nur bedingt, da andererseits die DB -Töchter auch auf diesen Regionalstrecken Trassenentgelte und Stationsgebühren einstreichen, die die pauschale Abgeltung von 500.000€ von der DB AG an den Bund zweifellos weitgehend überschreiten.

Für Bahnkunden ist ein Punkt erreicht, wo die Zumutungen durch dieses angeblich private AG-Unternehmen - im Besitz der Öffentlichen Hand - als Lizenz zum Kundenabzbzocken erscheinen.. Sie, Herr Ramsauer, als verantwortlicher Verkehrsminister und all die vielen parteiübergreifend für die DB AG wirkenden MdB´s müssen endlich erkennen, dass die DB-Führung auf dreierlei Weise den Staat und seine Bürger ausnimmt:

1. Die Preise werden ständig überproportional erhöht
2. Die (ohnehin unangemessenen) Leistungen und Angebote werden ständig reduziert und die Kosten dadurch für das Unternehmen verbilligt
3. Die 2,5 Mrd./a verschwinden trotz (oder wegen der zahnlosen) LuFV in den unkontrollierbaren "eigenwirtschaftlichen" AG-Bilanzen

Fragen:
1.
Wie ist es möglich, dass das bundeseigene Unternehmen DB AG ständig die Priese erhöht, sein Angebot an die Kunden und Steuerzahleraber laufend zurückfährt, so dass die Fahrpläne zeitlich ausgedünnt und die Netze räumlich teilweise abgebaut werden ?

2.
Warum wird die DB AG nicht durch Gesetzesänderung gezwungen, die auf öffentlichem Netz erzielten Gewinne seiner Töchter genau auszuweisen, damit sie nicht durch Beherrschungsverträge unkontrolliert zur Abgabe in den Gesamtkonzernbilanz einfließen können und zu Investitionen auérhaöb des deutschen Netzes verwendet werden ?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schwarz,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu Bahnpreiserhöhungen und Fahrplanreduzierungen. Ich möchte der Beantwortung Ihrer Fragen folgende Anmerkung voranstellen:
Im Rahmen der Bahnreform wurden die staatlichen und unternehmerischen Aufgaben im Eisenbahnbereich strikt getrennt. Der Bund investiert in eine leistungsfähige Schieneninfrastruktur und die Länder bestellen bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen das Fahrplanangebot. Eine Einflussnahme auf die unternehmerischen Entscheidungen der Deutschen Bahn AG ist nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes nicht statthaft.

Seit der zum 1.1.1994 in Kraft getretenen Bahnreform handelt es sich bei der Deutschen Bahn AG um ein in privatrechtlich geführtes Wirtschaftsunternehmen in Form einer Aktiengesellschaft. Nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes leitet der Vorstand der DB AG das Unternehmen in eigener unternehmerischer Verantwortung. Er entscheidet eigenständig über die Struktur und die wirtschaftliche Entwicklung der DB AG sowie über alle Fragen der Angebotsgestaltung (z. B. Struktur und Umfang der angebotenen Verkehrsleistung, Höhe der Fahrpreise, Serviceleistung, Verkauf, Auskunftssysteme). Unmittelbare Einflussnahmen und Entscheidungen in Fragen der Geschäftsführung seitens des Eigentümers sind grundsätzlich ausgeschlossen. Die Kontrolle der DB AG erfolgt über deren Aufsichtsrat, in dem der Bund vertreten ist. Ein direkter Einfluss des Aufsichtsrates auf das operative Geschäft des Unternehmens ist jedoch ausgeschlossen.

Sie fragen, wie es möglich sei, dass die Deutsche Bahn AG die Preise erhöhe, das Angebot aber laufend reduziere. Wie bereits ausgeführt, wird der DB-Konzern in eigener unternehmerischer Verantwortung geführt. Hinsichtlich der Fahrpreise hat der Gesetzgeber im Allgemeinen Eisenbahngesetz festgeschrieben, dass die Prüfung der zuständigen Behörden auf die Beförderungsbedingungen der DB AG begrenzt ist und dass die Beförderungsentgelte als Teil der unternehmerischen Entscheidung genehmigungsfrei sind.

Im Personenverkehr betreibt die Deutsche Bahn ein dichtes Netz von über 700 täglichen Schienenverkehrsverbindungen in Deutschland und – überwiegend in Kooperationen mit anderen Bahnunternehmen – rund 250 grenzüberschreitende Verbindungen. Im Regionalverkehr besteht die Besonderheit, dass die Verkehrsbetriebe vor Ort die Leistungen und Preise in Abstimmung mit den Bestellern und den Verkehrsverbünden festlegen. Die Bundesregierung unterstützt die Länder dabei mit umfangreichen Finanzhilfen. Sie ist aber an der Erstellung der Leistungen nicht beteiligt und hat keine Möglichkeiten, die betrieblichen Abläufe der öffentlichen Verkehrsmittel in der Region zu gestalten oder in Fragen der Ausschreibung und Vergabe von Verkehrsleistungen einzugreifen.

Ihren pauschalen Vorwurf der „laufenden Angebotskürzung“ kann ich nicht nachvollziehen. Vielmehr passt die Deutsche Bahn AG ihr Angebot im Fernverkehr der Nachfrage an. Dabei kann es auf bestimmten Strecken zum Wegfall einzelner Züge kommen. Andererseits werden bei starker Nachfrage aber auch Angebote erweitert. Entsprechendes gilt für den Schienenpersonennahverkehr. Hier haben die Aufgabenträger einerseits Leistungen abbestellt, andererseits aber auch Strecken reaktiviert, um das Angebot auszuweiten.

Um Verbesserungen für die Kunden zu erreichen, hat die Deutsche Bahn AG übrigens bereits eine Vielzahl von Maßnahmen angestoßen und mit ihrer Kunden- und Qualitätsinitiative deutliche Fortschritte erzielt. So wird zum Beispiel durch Investitionen in Modernisierung (IC- und ICE-2-Flotte) und Erweiterung (neue ICE-3-Züge) die Fahrzeugflotte gestärkt.

Sie fragen außerdem, warum die Deutsche Bahn AG nicht durch Gesetzesänderung gezwungen werde, die im öffentlichen Netz erzielten Gewinne von Tochterunternehmen genauer auszuweisen, damit diese nicht durch Beherrschungsverträge unkontrolliert zur Abgabe in die Gesamtkonzernbilanz einfließen können und zu Investitionen außerhalb des deutschen Netzes verwendet werden können.

Zwischen der DB AG und der DB Netz AG besteht ein Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag. Dieser kann entweder zu einer Gewinnabführung oder aber zu einem Verlustausgleich führen. In der Vergangenheit wurden dabei häufig auch Verluste der Infrastruktur ausgeglichen. Die ausgeglichenen Verluste sind ebenso wie die angeführten Gewinne unter anderem in den Geschäftsberichten nachvollziehbar dargestellt:

Aus den öffentlich zugänglichen Geschäftsberichten der DB Netz AG gehen dezidiert die Gewinnabführung an die DB AG, die Umsätze der DB Netz AG aus Trassenentgelten und der öffentlichen Infrastruktur sowie die Ergebnisentwicklung hervor. Auf der anderen Seite sind dort die Investitionen von jährlich rund 5 Milliarden Euro dargestellt. Der Schwerpunkt der Investitionstätigkeit liegt auf der Modernisierung, Sicherung und Erhaltung der Verfügbarkeit der bestehenden Eisenbahninfrastruktur. Rund 70 Prozent werden in das Bestandsnetz investiert, 30 Prozent des Investitionsvolumens entfallen auf Neu- und Ausbauprojekte nach dem Bedarfsplan Schiene des Bundes. Einer Gesetzesänderung zur Ausweisung der Gewinne aus dem öffentlichen Netz bedarf es daher nicht.

Würde dem DB-Konzern gesetzlich vorgeschrieben, die in den Infrastruktursparten erzielten Gewinne vollständig wieder zu investieren, bestünde darüber hinaus die Gefahr steigender Trassenpreise. Zur Verbesserung des Verkehrsangebotes auf der Schiene kommt es aber darauf an, die Trassenpreise zu begrenzen. Durch den von der Bundesregierung im September 2012 vorgelegten Entwurf eines Eisenbahnregulierungsgesetzes soll die Effizienz der Infrastrukturbereitstellung erhöht werden. Die Neuordnung der Regulierung soll eine Begrenzung der Trassenpreise durch Druck zu Kosteneinsparungen bei den Eisenbahninfrastrukturunternehmen bewirken. Auch wird durch den Regierungsentwurf gewährleistet, dass Eisenbahninfrastrukturunternehmen mit den Nutzungsentgelten für die Schienenwege und den Personenbahnhöfen nur eine angemessene Rendite erzielen können. Dies wird durch eine Genehmigung der Entgelte durch die Bundesnetzagentur erreicht.

Ich würde mich freuen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Ramsauer

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