Frage an Peter Ramsauer von Christian G. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Ramsauer,
einige der folgenden Fragen habe ich schon Ihnen persönlich als Mail in das BMVBS geschrieben. Beantwortet wurde sie nicht.
ich habe eine Frage zur Finanzierung der einzelnen Verkehrsmittel. Werden alle Verkehrsmittel nach ihrem Stand im "Modal Split" behandelt? Werden alle Verkehrsarten gerecht behandelt?
Wird der Autoverkehr nicht massiv bevorzugt in der Finanzierung der Verkehrswege?
Im Schienenverkehr wird jedes Jahr einige Kilometer abgerissen. Seit Ende des Krieges wurden die Schienenwege halbiert. Wie kann das sein? Eine Bahn kann durch die geringere Reibung ein vielfaches leisten, was ein LKW oder Bus in der Lage zu leisten ist.
Der Radverkehr wird hier und da zwar ausgebaut, nur in den Städten wird der Radfahrer durch Schikanen und schlechten, engen Wegen extrem behindert und gefährdet wie es auch das System "Radweg" es tut.
Wie kann es sein, dass es Flußquerungen gibt, ohne dass der unmotorisierte Verkehr die Möglichkeit hat, diese zu nutzen?
Ich schreibe da von dem Herrentunnel(der Busverkehr ist nur ein Notnagel), die neue Brücke in Coswig, die Weserquerung, die Köhlbrandbrücke.
Sicher, die Befahrung solcher Brücken ist kein Zuckerschlecken, nur die Nichtexistenz dieser Querungen bedeutet Kilometerweite Umwege.
Ich habe gelesen, dass viele Städte ein Problem haben mit den Schadstoffemissionen auch des Kraftverkehrs. Wie wollen Sie die Schadstoffemissionen in den Städten senken?
Die Umweltzonen bringen ja sehr wenig Entlastung der Städte.
Was wollen Sie tun zur Verringerung des Autoverkehrs? Dessen Schäden müssen sehr viele ertragen.
Wie wollen Sie dem Sinneswandel der jüngeren Bürger , die immer öfter sich gegen die Fahrerlaubnis sich entscheiden und ihre Mobilität anders bewältigen?
Wann wurden die niedrigen Tempoverstöße das letzte Mal erhöht? Sind die nicht lächerlich niedrig und eine Einladung zur Tempoüberschreitung?
Auf eine baldige Antwort wartend grüßt Sie mit freundlichen Grüßen
Christian Götsch
Sehr geehrter Herr Götsch,
vielen Dank für Ihre Anfrage zu verschiedenen verkehrspolitischen Themen, die ich Ihnen gern beantworten möchte. Bereits im vergangenen Jahr standen Sie mit dem Bürgerservice des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in regem Schriftverkehr zum aktuellen Thema Fehmarnbeltquerung. Entgegen Ihrer Aussage erhielten Sie dazu eine Antwort.
Nun zur Beantwortung Ihrer Fragen.
1. Finanzierung der Verkehrsmittel
Aus der in der Anlage beigefügten Tabelle erhalten Sie Informationen zum aktuellen Modal Split der Beförderungsleistung im motorisierten Verkehr (Tonnenkilometer [tkm] im Güterverkehr bzw. Personenkilometer [Pkm] im Personenverkehr).
Diese Zahlen verdeutlichen, dass die Aufteilung der Investitionsmittel auf die einzelnen Verkehrsträger nicht nach deren Anteil am Modal Split erfolgt. Die Investitionen erfolgen nach Bedarf und nicht nach vorgegebenen Aufteilungsschlüsseln. Es wird dort investiert, wo der volkswirtschaftliche Nutzen am höchsten ist.
Und noch etwas belegen die Zahlen: Von einer Bevorzugung des Autoverkehrs kann keine Rede sein. Im Gegenteil, der Bund investiert seit Jahren verstärkt in die Schieneninfrastruktur, damit deren in letzten Jahren bereits kontinuierlich gewachsener Anteil an der Beförderungsleistung weiter wachsen kann. Dies entlastet gleichzeitig die Straße, die nach wie vor der höchstbelastete Verkehrsträger bleiben wird.
Ich kann Ihnen versichern, ein Schwerpunkt der Investitionen ist bei allen Verkehrsträgern die Erhaltung der vorhandenen Infrastruktur. Fr dringend erforderlich sehe ich z.B. die Erneuerung älterer Autobahnbrücken, die durch die Zunahme des Güterverkehrs stark belastet werden. Rund zwei Drittel aller Investitionen werden deshalb in den nächsten fünf Jahren Erhaltungsinvestitionen sein.
2. Schienenverkehr - Streckenstilllegung
Den Prozess einer notwendigen Streckenstilllegung möchte ich Ihnen gern erläutern: Der Betrieb der bundeseigenen Eisenbahninfrastruktur ist aus den Trassenerlösen zu finanzieren, einschließlich Rückzahlung der vom Bund nach Schienenwegeausbaugesetz gewährten Darlehen. Wo die Trassenerlöse hierfür nicht ausreichen - dies ist bei Strecken ohne verkehrliche Nutzung stets der Fall - ist das Eisenbahninfrastrukturunternehmen aus unternehmerischer Sicht gezwungen, in das Verfahren nach 11 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) einzutreten, die Infrastruktur Dritten zur Übernahme anzubieten und bei mangelndem Interesse hieran einen Antrag auf Genehmigung der Stilllegung zu stellen. Die betreffenden Strecken waren bzw. sind teilweise ohne jegliche Nutzung (z.B. nach Abbestellung des SPNV durch den Aufgabenträger) und von der Lage und Ausstattung nicht geeignet, Engpässe in anderen Teilen des Netzes auszugleichen.
Die Abgabe und Stilllegung unwirtschaftlicher Strecken stellt sicher, dass Mittel für die Streckeninstandhaltung und den Streckenausbau und Neubau dort eingesetzt werden, wo dies auf Grund der Verkehrsnachfrage ökonomisch und ökologisch geboten ist sowohl im Fern- wie im Nahverkehr.
3. Radverkehr
Grundsätzlich zählt der Radverkehr nicht zum Fernverkehr. Wenn der Bund dennoch im Rahmen des Bundesfernstraßenbaus auch Radwege errichtet, dann um den Verkehr auf der Bundesstraße sicherer zu machen. Ich unterstütze diese Maßnahmen dort, wo der Nutzen nachgewiesen werden kann. Es gibt zahlreiche Beispiele von Fluss- bzw. Kanalquerungen, hier insbesondere bei Brücken, bei denen die Nutzung für den nicht motorisierten Verkehr möglich ist.
Für den städtischen Verkehr und explizit für den städtischen Radverkehr sind die Kommunen zuständig. So auch für den Radverkehr im städtischen Herrentunnel in Lübeck. Im Übrigen könnten auch wirtschaftliche Überlegungen wie hohe Kosten und geringe Nachfrage im Einzelfall gegen den Bau von Radwegen an solchen Querungen sprechen.
4. Schadstoffemissionen des Straßenverkehrs
Sie sprechen die Effektivität der in den Städten eingerichteten Umweltzonen an. Es steht in der Entscheidungshoheit der Kommunen selbst, solche Umweltzonen einzurichten. Eine pauschale Bilanz zur Wirkung von Umweltzonen auf die Schadstoffbelastung ist nicht möglich, da diese von Kommune zu Kommune variiert.
Sie können bei den betreffenden Kommunen Ergebnisse der Umweltbilanz erfragen.
Was kann mein Ministerium dazu beitragen, um eine umweltbewusste und sozial verträgliche Verkehrspolitik zu erreichen?
- Ich setze auf alternative Kraftstoffe und innovative Antriebe bei den Fahrzeugen.
- Mein Motto ist: Weg vom l!
- Bis zum Jahr 2020 sollen 1 Mio Elektrofahrzeuge auf unseren Straßen fahren.
- Durch moderne Verkehrsüberwachungsanlagen auf Autobahnen soll nicht nur eine höhere Verkehrssicherheit geschaffen sondern auch Stau vermieden werden.
- Ich setze mich für attraktive Formen der Mobilität ein, wie Car-Sharing und für gezielte Maßnahmen, dass das Angebot im PNV verbessert werden kann.
Den Ideen ist keine Grenze gesetzt. Auch Sie können sich mit konkreten Vorschlägen an einem umweltbewussten Verkehr beteiligen. Ich würde mich freuen.
5. Regelgeldbußen
Die Regelgeldbußen für die Hauptunfallursachen, insbesondere für Geschwindigkeits-, Abstands- und Rotlichtverstöße, wurden mit Wirkung vom 01.02.2009 erhöht.
Sehr geehrter Herr Götsch,
ich hoffe, dass ich Ihnen durch meine Antwort zeigen konnte, wie vielfältig meine Arbeit ist und welche interessanten Aufgaben es gemeinsam mit meinen Mitarbeitern umzusetzen gilt.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Peter Ramsauer