Peter Pernsteiner
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Frage von Florian K. •

Frage an Peter Pernsteiner von Florian K. bezüglich Familie

Wie gedenken Sie die gesetzlichen Rentenansprüche von Geringverdienern zu stärken? Was halten Sie von einer gemeinsamen Rentenveranlagung verheirateter Paare? In einem solchen Modell würden beide Partner ab Eheschließung gemeinschaftlich Rentenanwartschaften erwirtschaften.

Peter Pernsteiner
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr K.,

die finanzielle Versorgung von Geringverdienern im späteren Rentenzeitalter bereitet auch mir großes Kopfzerbrechen. Ein Patentrezept hierfür gibt es aber derzeit noch nicht und dürfte große Anstrengungen und neue Denkansätze erfordern. Meines Erachtens muss es sich aber unbedingt mehr für die Bürger lohnen, selbst für die Altersvorsorge zu sorgen. Deshalb halten wir von der FDP es für richtig und wichtig, dass Einkünfte aus einer privaten und betrieblichen Altersvorsorge nur teilweise auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werden dürfen. Ein Anzeiz zur zusätzlichen Altersvorsorge gegen Altersarmut muss erhalten bleiben. In diesem Zusammenhang finden wir es heute auch bürokratisch unsinnig, dass Sozialleistungen je nach Alter unterschiedlich gehandhabt werden und auch unterschiedlich verwaltet werden. Aus Sicht der FDP könnte hier ein liberales Bürgergeld für Besserung sorgen, das auch Kinderzuschläge, Wohngeld, Grundsicherung, Sozialhilfe und mehr an nur noch einer staatlichen Stelle zusammenfasst. In diesem Zusammenhang ist heute aber auch problematisch, dass für viele Menschen mit beispielsweise Arbeitslosengeld II die Zuverdienstregelungen demotivierend sind. So kommt man aus der "Abwärtsspirale" nur schwer heraus und damit wird auch hier die zusätzliche Altersicherung unnötig erschwert.

Prinzipiell wäre auch eine gemeinsame Rentenveranlagung verheirateter Paare durchaus ein Denkansatz, den man in der nächsten Legislaturperiode in eine langfristige Neuordnung der Alterssicherung einbeziehen könnte. Allerdings treten diesbezüglich einige grundsätzliche Probleme auf, die man bei so einem Konzept berücksichtigen müsste: - Wie müsste es gehandhabt werden, wenn ein Ehepartner Beamter ist oder in einer privaten Standesvertretung versichert ist (z.B. Apotheker, Ärzte, Rechtsanwälte) oder als Selbstständiger bislang auf eine freiwillige Rentenversicherung verzichtet hat? - Was ist bei Scheidung oder mehrmaliger Scheidung? - Wie handhabt man Beitragsbemessungsgrenzen der beiden Ehepartner, wenn einer viel mehr verdient und der andere nur Geringverdiener ist? - Was ist, wenn ein Ehepartner noch im Erwerbszeitalter verstirbt?

Mit freundlichem Gruß

Peter Pernsteiner