Frage an Peter Paul Gantzer von Ralf M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Vizepräsident,
die Verwaltung des bayerischen Landtags hat mir mitgeteilt, dass sie zwar Angaben über die Präsenz von Abgeordneten sowie über die Zahl der von ihnen eingereichten Anträge der vergangenen Legislaturperiode besitzt, diese aber nicht herausgebt. Begründet wird dies unter anderem mit Datenschutz. ich frage Sie: Hat der Bürger nicht ein Recht zu erfahren, wie präsent und aktiv sein Abgeordneter ist? Greift hier der Datenschutz tatsächlich oder versteckt man sich nur dahinter?
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Müller
Sehr geehrter Herr Müller,
das Landtagsamt hat Ihnen eine korrekte Antwort gegeben. Denn: Soweit Sie Angaben über die parlamentarische Tätigkeit der Abgeordneten (Gesetzesentwürfe, Anträge, Anfragen) haben möchten, können Sie (und jeder Bürger) dieses über das Internetangebot des Bayerischen Landtags recherchieren. Hier sind alle Aktivitäten eines Abgeordneten aufgelistet.
Soweit es um die Feststellung der Anwesenheit der Abgeordneten geht, ist es zwar richtig, dass die Anwesenheitslisten als solche dem Datenschutz unterliegen. Es steht Ihnen aber jederzeit frei, anhand der Plenarprotokolle die Anwesenheit von Abgeordneten festzustellen.
In beiden Fällen wären also Recherchen von Ihnen als Reporter möglich, aber auch notwendig. Es gibt keinen Grund, dass diese vornehmste Aufgabe eines Journalisten durch das Landtagsamt wahrgenommen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Peter Paul Gantzer