Frage an Peter Paul Gantzer von Ulrich G. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Gantzer,
ich unterrichte an der Rudolf-Steiner-Schule Ismaning Freie Waldorfschule. Ich vermute, dass das Problem schon kennen, dass Schulen freier Trägerschaft nur wegen der geringen staatlichen Förderung nur schwer oder gar nicht der Forderung des Grundgesetzes nachkommen können, dass sie ihre Schüler nicht nach dem Einkommen der Eltern sondern dürfen. Unsere Schule bekommt z.B. nur knapp 60% der tatsächlichen Kosten vom Staat ersetzt, obwohl diese unsere Kosten (ohne Baufinanzierung pro Schüler 6041 EUR für Klassen 1-13) nicht höher als die der staatlichen Schulen sind (Grundschulen 5266,31 EUR, Gymnasien 6881,83 EUR). Hierin sehe ich eine klare Benachteiligung unserer Eltern. Und nur durch massiven Gehaltsverzicht der Mitarbeiter und freiwillige Mehrzahlung einiger Eltern gelingt es derzeit noch einigermaßen, dem Sonderungverbot zu entsprechen. Können Sie hier Erleichterung schaffen?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ulrich Gutdeutsch
Sehr geehrter Herr Dr. Gutdeutsch,
Grundgesetz und Landesverfassungen garantieren das Recht zur Errichtung von Schulen in freier Trägerschaft. Diese stärken das Recht auf freie Schulwahl. Von Schulen in freier Trägerschaft gehen viele pädagogische und unterrichtliche Innovationen aus, die das Schulwesen insgesamt bereichern. Aus diesem Grunde bin ich der Meinung, dass Privatschulen hinsichtlich der Finanzierung fairer behandelt werden müssten. Das ist auch die Meinung der SPD-Landtagsfraktion. "Erleichterung schaffen" können wir aber nur dann, wenn wir an der Regierung sind.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Peter Paul Gantzer