Frage an Peter Paul Gantzer von Bernd K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Herr Gantzer,
ist Ihnen gar nicht aufgefallen, dass Sie von fünf Fragen keine einzige zufriedenstellend beantwortet haben? Lassen Sie mich noch einmal zum Kern der Sache kommen:
a) Trifft es zu, dass Sie Ihr gewiss repräsentatives Landtagsbüro - immerhin sind oder waren Sie ja stellvertretender Landtagspräsident - neben Ihren allgemeinen Dienstgeschäften auch dazu benutzt haben, um dort mit Bürgern und Bürgerinnen Gespräche in Ihrer Funktion als MdL eines Münchener Wahlkreises zu führen?
b) Trifft es zu, dass die von Ihnen als Ihr "Bürgerbüro" bezeichneten Räumlichkeiten identisch sind mit den Räumlichkeiten und Ausstattungen, die Ihnen von Amts wegen sowieso kostenlos im Maximilianeum zur Verfügung standen und immer noch stehen?
c) Sie schreiben in Ihrer lesenswerten Rechtfertigung u.a. "Die vom Landtag gezahlte Kostenpauschale verpflichtet mich nicht, in meinem Stimmkreis oder überhaupt ein Bürgerbüro zu unterhalten. Jeder Abgeordnete kann frei entscheiden, für welche Kosten er die Pauschale verwendet." Donnerwetter! Das kommt ja gerade richtig für einen Wahlkampf, in dem es sowieso wieder einmal um die Selbstbedienungsmentalität mancher Parlamentarier und das für Bayern typischen Amigo-System geht. Selbst wenn Sie nach eigenen Angaben monatlich 600 Euro für die Werbung für Ihre Bürgersprechstunden, zu denen dann aber doch niemand kommt, ausgeben und Ihre kostenlosen Vorträge (welche, wie oft, wo, vor welchem Publikum?) mit auf Ihre Kosten hergestellten Materialien untermauern oder aufpeppen, bleibt immer noch ein vierstelliger Betrag allein aus Ihrer eigentlich für ein Wahlkreisbüro vorgesehenen Kostenpauschale über, den Sie nicht sinnvoll belegen können.
Haben Sie sich schon einmal überlegt, wie Sie als aufgeklärter Staatsbürger und Wähler reagieren würden, wenn Sie über irgendeinen Politiker solche Informationen in der Hand hätten?
Dann wählt man schön, liebe Bayern!
Sie schreiben von Dingen, die Sie nicht verstehen, weil Sie sich nicht kundig gemacht haben. Lesen Sie daher erst einmal Art. 6 Abs. 1 Bay AbgG, in dem geregelt ist, wofür ich überhaupt eine KOSTENPAUSCHALE erhalte. Das Gesetz stellt es mir völlig frei, ob ich überhaupt ein Büro unterhalte. Ich kann die Kostenpauschale auch ausschließlich für Verpflegung und Übernachtung bei mandatsbedingten Reisen ausgeben.
Was mich bei Ihnen aber wirklich ärgert, ist die Anonymität, aus der heraus Sie agieren. Keine Anschrift, keine Telefonnummer. Als Fallschirmjäger sage ich: Typisch Artillerie, aus der Etappe entfernt schießen. Irgendwas wird schon getroffen werden.
Ich lade Sie daher ein, mich im Landtag zu besuchen, meine Arbeit (auch im Bürgerbüro) kennenzulernen, mit mir zu diskutieren und die Argumente auszutauschen. Einen Termin können Sie bitte unter 089 4126 2630 vereinbaren. Machen Sie sich aus erster Hand kundig. Dazu sind sie hiermit eingeladen.
Peter Paul Gantzer