Frage an Peter Nienhaus von Hans- Peter B. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Nienhaus,
zum Thema Dichtheitsprüfung (DHP) herrscht eine trügerische Ruhe an Rhein und Ruhr!
Für viele Bürger in NRW ist das Thema der flächendeckenden Dichtheitsprüfung bereits entschieden und anscheinend auch schon abgeschafft. Dies ist aber wie Sie wissen leider nicht so, da alle bisherigen eingeleiteten Gesetzgebungsverfahren nach der Auflösung des Landtages nicht mehr existent und der sogenannten Diskontinuität zum Opfer gefallen sind!
Sowohl SPD und vor allem Bündnis90/Die Grünen halten nach wie vor an der DHP, die dann wohl in "Funktionsprüfung" umbenannt werden soll, fest, obwohl mittlerweile auch der eigene Parlamentarische Beratungs- und Gutachterdienst des Landtags NRW den § 61a LWG für rechtswidrig hält (Landtag NRW 15. Wahlperiode, Information 15/181)! Es soll alles über eine Rechtsverordnung abgewickelt werden. Damit wäre die Politik für immer raus aus dem "Geschäft" und die Gemeinden hätten den "Schwarzen Peter"!!
Alle anderen Parteien (FDP,CDU, Die Linken), die im vergangenen Landtag vertreten waren und seit dem letzten Wochenende auch die Piratenpartei, lehnen diese Prüfung ab, da es nach wie vor keinerlei Veranlassung zu einer unbegründeten oder gar flächendeckenden Dichtheitsprüfung, nicht einmal in Wasserschutzgebieten gibt. Bislang fehlt immer noch jeglicher Beweis für irgendwelche Gefährdungen des Trinkwassers durch private Abwasserkanäle und dieses trotz bereits ergangener Aufforderung durch den Petitionsausschuss des Landtages, diesen zu erbringen!
Auch das von Befürwortern häufig strapazierte Vorsorgeprinzip greift nicht, da wesentliche rechtliche Voraussetzungen für dessen Anwendung fehlen.
Einige Kandidaten der GRÜNEN haben sich in den letzten Wochen ebenfalls im Sinne der Bürger ausgesprochen werden sich dann zukünftig aber wohl wieder den Fraktionszwängen unterwerfen müssen.
Sehr geehrter Herr Nienhaus, wir Wähler möchten von Ihnen ganz konkret wissen, wie Sie persönlich zu diesem Thema stehen.
Besten Dank!
Sehr geehrter Herr Peter Bergmann,
Die Kanaldichtigkeitsprüfung und eine Funktionsprüfung, ist ein Gesetz von Schwarz/Gelb und soll zukünftig vereinfacht werden. Dabei sollen die Kosten der Hauseigentümer auf das nötigsten reduziert werden z.B. durch gemeinsame Prüfungen (z.B. mit Kommune und Hauseigentümer) Die unnötigen Kosten können durch eine vereinfachte TV-Inspektion ausreichend sein.
Die Dichtigkeitsprüfung muss umgesetzt werden. Hier hat der Grundwasserschutz in der Wasserrahmenrichtlinie höchste Priorität. Außerdem haben Tabuzone wie Wasserschutzgebiete und alte Anlage höchste Priorität bei der Dichtheitsprüfung.
Die Grünen bekennen sind zum Präventionsgrundsatz. Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel. Wir wollen bei der Änderung des Landeswassergesetzes einen fairen Ausgleich der Interessen der Hauseigentümern und des Gewässerschutzes bewirken.
Hierzu wird eine neue Gesetzesinitiative geben.
Zur weiteren Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.
Danke.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Nienhaus