Frage an Peter Metz von Markus K. bezüglich Wirtschaft
Guten Tag,
wie sehen Sie den neusten Angriff auf Arbeitnehmerrechte durch Herrn Merz. (CDU)
Dieser schlägt vor das Betriebsräte duch die Belegschaft finanziert werden sollen. Angeblich wird dieses schon in Österreich so praktiziert, was eine Desinformation ist.
Tatsache ist: Auch in Österreich trägt der Arbeitgeber die Kosten der Gehälter für freigestellte Betriebsratsmitglieder. So steht es im § 117 des österreichischen Arbeitsverfassungsgesetzes. Die Anzahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder liegt auch nicht etwa im Ermessen der Belegschaft, sondern ist in der gleichen Vorschrift geregelt. Ab einer Belegschaftsgröße von 150 Arbeitnehmern ist ein Betriebsratsmitglied freizustellen, ab 700 zwei, ab 3.000 drei.
Anders als in Deutschland kann die Betriebsversammlung in österreichischen Betrieben beschließen, einen Betriebsratsfond einzurichten (§ 72 Arbeitsverfassungsgesetz). Die Umlage dazu darf nicht mehr als 0,5 Prozent der Bruttogehälter betragen. Aus diesem vom Betriebsrat verwalteten Fond werden einerseits Kosten der Geschäftsführung des Betriebsrats bezahlt (Fahrt- und Schulungskosten), andererseits dient er zur Finanzierung von Sozialeinrichtungen, z.B. Betriebssport oder Unterstützungszahlungen an Belegschaftsmitglieder.
Sehr geehrter Herr Karger,
Herrn Merz´ Vorschlag reiht sich ein: es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht aus CDU-Kreisen oder aus Unternehmerverbänden neue Angriffe auf gewählte Interessensvertretungen gefahren werden. Die halten einen ganz schön in Atem; sie picken sich aus anderen Länderregelungen stets nur das heraus, was sie für besser halten, unabhängig davon, ob ihre "Argumente" der sachlichen Überprüfung stand halten. Wenn es nach Herrn Merz und anderen ginge, dürften Betriebsräte in Zukunft nur noch die Parkplatzvergabe bearbeiten und die Kantinengetränkeautomaten betreuen. Wir brauchen in der Tat neue Mitbestimmungsmodelle, aber welche, die diesen Namen auch verdienen. Die betriebliche Praxis widerspricht bereits jetzt in vielen Fällen den geltenden gesetzlichen Regelungen. Ausgangspunkt müsste ein Betriebsregister sein, in dem festgehalten ist, ob ein Betriebsrat vorhanden ist oder nicht.
Und wenn nicht, müsste unverzüglich in Kooperation mit den Gewerkschaften eine Wahl eingeleitet werden. Also, kurz und knapp, Herrn Merz´ Vorschlag lehne ich rundum ab. Der Bierdeckel-Experte braucht bei der kommenden Bundestagswahl richtigen Gegenwind, als eine starke linke Opposition.
Mit freundlichen Grüßen
Pit Metz