Peter Manthey
FDP
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Frage von Jens P. •

Frage an Peter Manthey von Jens P. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Peter Manthey,

meine Frage bezieht sich auf die beabsichtigte Familienpolitik ihrer Partei, hier insbesondere auf die Rechte der Kinder im Scheidungs- und Trennungsfall. Festgestellt werden kann, dass das Neue Kindschaftsrecht allgemein nicht in allen Fragen gegriffen hat. Immer noch verlieren Kinder aus getrennten Ehen/Beziehungen in gewissen Zeiträumen (meist innerhalb der ersten 4 - 5 Jahre) den Bezug zum getrennt lebenden Elternteil. Die mit dem Neuen Kindschaftsrecht, i. V. m. dem Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Familie - dort versteckt die Umstellung des statischen Unterhaltstitels auf dynamisch) hat also keine nachhaltige Stärkung der Kindesrecht auf Umgang mit beiden Eltern(teilen) gebracht. Der/die Alltagssorgeberechtigt kann weiterhin ungestraft das Recht von Kindern missachten und den Umgang zum Umgangsberechtigten oder 2. Sorgeberechtigten von der Entwicklung und Erziehung der Kinder ausschließen. In Fragen des gemeinsamen Sorgerechts ist dies um so gravierender, da der 2. Sorgeberechtigte nicht nur das Recht, sodern auch die Pflicht zur Sorge hätte - wenn nicht Gerichte und Jugendämter, aufgrund der immer noch schwammigen Rechtslage, im Zusammenhalt mit den Alltagssorgeberech-tigten verhindern würden. Bisher ist der Gesetzgeber, in diesem Fall vorrangig rot/grün, in seiner Rechtsgrundlagenschaffung von "Voraussetzungen" und "Klauseln" ausgegangen, die von den betroffenen Kindern und deren Vertreter nicht eingefordert werden können. Diese unklare Lage grenzt vor allem Väter aus der Erziehungs- und Sorgeverantwortung und schädi-gen nachhaltig die Rechte und das zu entwickelnde soziale Empfinden von Trennungskindern.

Durch die o.g. Umstellung der statischen auf dynamische Unterhaltstitel werden Trennungsväter und -mütter in das finanzielle Abseits, nahe der Sozialhilfe, gedrängt.
Während beim abgesetzten statischen Titel sicherlich zuwenig Unterhalt an den Alltagssorgeberech-tigten für die Kinder zur Verfügung gestellt wurde, hat sich der Spieß mit der Dynamisierung gedreht. Jetzt werden die so genannten Unterhaltsschuldner finanziell zu stark belastet, so dass oftmals die notwendigen finanziellen Mittel für den auszuübenden Umgang nicht mehr vorhanden sind.

Der nun angesprochene Umgang erweist sich als weiteres Problem. Nicht nur durch die genannten Unterhaltszahlungen in der derzeitigen Höhe kann dieser verhindert werden. Die Alltagssorgeberech-tigten verhindern oder erschweren diesen ohnehin bereits in 70 - 80 % der Fälle.

Die Aufzählungen lassen sich hier bei weitem in Uferlose betreiben. Das liegt mir fern.
Folgende Fragen an Sie ergeben sich jedoch:

1. Welche Schritte werden oder wollen Sie unternehmen, um die Kinderrechte, auch in Bezug auf die Richtlinien und Gesetze der Europäischen Union, zu stärken und den Bezug auf Vater und Mutter nach Trennung zu verfestigen?

2. Welche Vorhaben bestehen, die Rolle des Mannes in Bezug auf das Familienrecht, die Erziehung der Kinder zu stärken?

3. Welche Absichten haben Sie, dass derzeitige Unterhaltsmodell ausgewogener, sozial gerechter zu gestalten?

4. Wie werden aus Ihrer Sicht demnächst Unterhalts-, Umgangsmodelle aussehen?

Sie können sich vorstellen, dass Ihre Antwort für viele Umgangsberechtigte / 2. Sorgeberechtigte Wahl- entscheidend sein kann.
Immerhin wurden lt. dem Statistischen Landesamt (Quelle SVZ) 125 Ehen allein im Landkreis Parchim geschieden. Damit wurden lt. derselben Quelle 80 Kinder Scheidungsopfer und sind von den vorge-nannten Punkten betroffen.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Preuße

Antwort ausstehend von Peter Manthey
FDP