Frage an Peter Knitsch von Armin D. bezüglich Umwelt
Novelle Landesjagdgesetz: Soll die Liste der jagdbaren Arten verkürzt und
der Umfang der Jagdzeiten geändert werden?
Zum Hintergrund: Nach der umfangreichen Berichterstattung Ende letzten Jahres darüber, dass Landesumweltminister Johannes Remmel im kommenden Jahr den Entwurf für ein neues Landesjagdgesetz vorlegen will, nach dem zahlreiche Arten in Zukunft überhaupt nicht mehr bejagt werden dürfen, und der Aufregung über eine Spende der Gothaer Versicherung an die Jägerstiftung natur + mensch konnte mir das Büro des Ministers leider keine Auskunft geben was da geplant ist, ab wann und ob überhaupt.
Diskutiert wurde unter anderem ein Verbot der Fallenjagd und Teile der Jagdhunde-Ausbildung. Das Thema birgt reichlich Zündstoff.
Hier als Zitat aus der Pressemitteilung des Ministers vom 19. April:
" NRW-Umweltminister Johannes Remmel hat die Gothaer Versicherungsgruppe massiv wegen einer Kampagne gegen die Landesregierung und die von ihr geplante Novellierung des Landesjagdgesetzes kritisiert. "Es ist ein bedenklicher Vorgang, dass ein Unternehmen in Wahlkampfzeiten derart mobil gegen eine Landesregierung macht", sagte Minister Remmel.
Der Minister forderte die Versicherungsgruppe auf, alle Spenden und organisatorische Zuwendungen an die Kampagne gegen das ökologische Jagdgesetz schnellstens offen zu legen. "Wider besseren Wissens werden hier zudem Behauptungen aufgestellt, die einfach falsch sind. Das ist eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit. Es gibt bislang weder einen Entwurf noch Eckpunkte für die Novellierung des Jagdgesetzes", betonte Remmel."
Sehr geehrter Herr Dahl,
vielen Dank für Ihre Frage.
Schon im Koalitionsvertrag von Bündnis 90/Die Grünen vom Juli 2010 ist vereinbart worden, dass das Jagd- und Fischereirecht "nach ökologischen und Tierschutzkriterien ausgerichtet" werden soll. "Praktiken, die mit dem Tierschutz unvereinbar sind, wollen wir künftig untersagen", heißt es dort weiter.
Nach meiner Auffassung müssen im Rahmen der Erarbeitung des neuen Jagdgesetzes auch die Liste der jagdbaren Arten sowie die zurzeit geltenden Jagdzeiten kritisch überprüft werden. Wesentliche Kriterien für ihre Festlegung müssen meines Erachtens zukünftig neben dem Tierschutz der Natur-, Biotop- und Artenschutz sein. Sonstige Interessen der Jagdausübungsberechtigten müssen dahinter zurückzutreten. Aus meiner Sicht spricht vieles dafür, dass eine Überprüfung des geltenden Jagdrechts an den von mir genannten Kriterien zu einer Verkürzung der Liste der jagdbaren Arten und der Jagdzeiten führen wird, dies bleibt aber im Einzelfall der genanten Überprüfung vorbehalten.
Als Landtagskandidat ist für mich allerdings schon jetzt klar, dass ich mich für ein möglichst rasches Verbot tierschutzwidriger Praktiken wie der Ausbildung von Jagdhunden an lebenden, flugunfähig gemachten Enten und in sog. Schliefanlagen (Abrichtung von Jagdhunden an lebenden Füchsen zur Baujagd) oder der Fallenjagd, in denen Tiere zum Teil qualvoll über längere Zeit sterben, einsetzen werde.
Herzliche Grüße
Peter Knitsch
Kandidat von Bündnis 90 /Die Grünen zur Landtagswahl am 13. Mai 2012
im Wahlkreis 37 (Erkrath, Haan, Mettmann-Süd und Hilden-Nord)