Frage an Peter Kimmel von Dr. Fromund H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
1.) Für welche Ihrer Fachkompetenzen nehmen Sie an, daß sie dazu geeignet sind in Parlamentsauschüssen oder bei Gesetzesvorlagen die Ergebnisse der Parlamentsarbeit wesentlich zu
verändern?
2.) Die Schulden - finanziellen Verpflichtungen von
Bund, Ländern und Kommunen sind in drei Hauptgruppen einteilbar. a) solche die mit laufenden Zinspflichten gekoppelt sind und aus den entsprechenden Haushalten bedient werden müssen. b.) Verpflichtungen von Juristischen Personen die in der Verantwortung dieser 3 öffentlichen Haushaltsgruppen stehen und auch dazu dienen die Darstellung von Schuldenlasten zu schönen. c.) Verpflichtungen die von diesen 3 öffenlichen Haushalten eingegangen worden sind und aus den entsprechenden Haushaltungen vor allem für Altersversorgungen geleistet werden müssen aber nicht buchhalterisch nachgewiesen sind.
2.1) Wie hoch sind a, b, c, gemessen in jährlichen
Bruttosozialproduktwerten, beziehungsweise in pro Kopf Verschuldung der Bundesbürger?
2.2) Bis zu welchem Jahr schätzen Sie, daß die Neuverschuldung der öffentlichen Haushalte auf die nach dem EU Recht zulässige Grenze von 3% gesenkt werden kann? Einerseits wenn Ihre Partei an der Regierung mitwirkt, andererseits sich in der Opposition befindet?
2.3) Wann wird etwa bei Fortsetzung dieser 3% Neuverschuldung ein Zusammenbruch der öffentlichen Haushalte eintreten?
Als Schätzwert konnte man einsetzen, daß 1/3 der
Haushaltsausgaben von den Schuldendiensten beansprucht werden. Dabei wären unterschiedliche Scenarien für die Zinssätze im €, $ und asiatischen Bereich anzusetzen.
2.4) welche Sparrate müssten die öffentlichen Haushalte erreichen um die bekannten oder abschätzbaren Verpflichtungen innerhalb von 3 oder 6 oder 9 Regierungsperioden zu tilgen, gemessen am Bruutosozialprodukt oder Kopfbezogen.
2.6) Welche Sparrate sollte nach einer solchen Schuldentilgung in den öffentlichen Haushalten erreicht werden um ein sinnvoll großes Finanzpolster anzulegen, das Volkswirtschaftlich möglichst effektiv mit einem überschaubarem Risikofaktor ( 0,8 bis 1,2 ) international verteilt angelegt wird.
2.7) Wie ändern sich Ihre Aussagen über die vorstehenden Fragen zum Finanzrahmen der Bundesrepublick, wenn sich der Schwundfaktor der Bevölkerungsentwicklung ändert?
2.8 ) Welche steuertechnischen, sozialpolitischen und Bildungsmaßnamen mit welchen Gewichten im Bundeshaushalt halten Sie für zweckmässig, um vom Aussterbenstrend der Bevölkerung auf einen Reproduktionsfaktor 1 zu gelangen?
3.) Was halten Sie davon, bei einer aus der unumgänglichen Föderalismusreform sowieso nötigen Grundgesetzänderung, Nachhaltigkeit auch im Hinblick auf Bevölkerungsentwicklung und Struktur und Umfang der Bildungseirichtungen mit
besonderer Berücksichtigung der Begabtenförderung zu verankern.
4.) Was halten Sie davon, die Altersversorgungseinkünfte der Parlamentarier nicht an Richtergehältern oder dergleichen zu orientieren, sondern an der Nachhaltigkeit der von
ihnen verantworteten Grundgesetzteile und Gesetze, insbesondere im Hinblick auf Zahl und Bildungsstand der Bundesbürger.