Frage an Peter Gauweiler von Bernard C. bezüglich Kultur
Sehr geehrter Herr Dr. Gauweiler,
ich stelle fest, dass der Bundesverfassungsgericht, Ihre Klage wegen der Europäischen Verfassung nicht behandelt hat.
Normalerweise arbeitet dieses Gericht viel schneller.
Warum nimmt es sich in diesem Fall so viel Zeit ?
Freundliche Grüsse
Bernard Callet
Sehr geehrter Herr Callet,
der Anspruch des Bundesverfassungsgerichtes ist es zunächst, sorgfältig zu arbeiten. Dies braucht bei umfangreichen Rechtsfragen -wie den von mir in der Klageschrift aufgeworfenen- manchmal etwas länger. Nach meiner Verfassungsbeschwerde und Organklage beim 2. Senat des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe hat das Bundesverfassungsgericht sich - auf meinen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutzes hin- mit dem Bundespräsidenten in Verbindung gesetzt und ihm nahegelegt, den Verfassungsvertrag vorerst nicht zu unterzeichnen, bis das Bundesverfassungsgerichtes über meine Klage entschieden hat. Der Bundespräsident ist dieser "Empfehlung" nachgekommen. Der Vertrag ist daher derzeit in Deutschland noch nicht ratifiziert!
Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht eine Stellungnahme von Bundesregierung und Bundesrat zu dieser Angeleigenheit angefordert und hierfür eine Frist bis zum 30.September 2005 gesetzt. Möglicherweise wird es noch in diesem Jahr eine öffentliche Verhandlung vor dem Verfassungsgericht geben. Eine Entscheidung könnte dann unter Umständen bereits Anfang des nächsten Jahres erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Gauweiler
P.S. : Weiterführende Hinweise zum Thema EU-Verfassung sowie die Klageschrift im Volltext und eine Kurzfassung der zentralen Kritikpunkte finden Sie bei Interesse im Internet auf der Seite:
http://www.peter-gauweiler.de/themen.html