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Frage von Joachim K. •

Frage an Peter Gauweiler von Joachim K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Gauweiler,

vor nicht allzulanger Zeit haben Sie und Professor Dr. Karl Schachtschneider Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, mit dem Zweck das Procedere zur Annahme der EU-Verfassung durch das Parlament, und die mögliche Gegebenheit einer Volksabstimmung darüber höchstrichterlich prüfen zu lassen. Rechnen Sie überhaupt noch in nächster Zeit mit einem Urteilsspruch des höchsten deutschen Gerichts in dieser Sache? Oder habe ich die, möglicherweise, schon erfolgte abschägige Urteilsverkündung nur einfach nicht mitbekommen, weil öffentlicherseits wenig Aufhebens darüber gemacht wurde? Für ein Wort der Klarheit von Ihnen wäre ich dankbar.

Hochachtungsvoll

J.Kannegiesser

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Kannegiesser,

in der Bundestagsdebatte vom 12. Mai habe ich zusammen mit 23 Kollegen gegen diesen Verfassungsvertrag gestimmt, da ich ihn für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz halte. Eine Entscheidung über eine neue Verfassung kann nur direkt vom Souverän selbst – dem Volk - getroffen werden. Unmittelbar nach der Zustimmung des Deutschen Bundestages habe ich am 27. Mai 2005 Verfassungsbeschwerde und Organklage beim 2. Senat des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe eingelegt. Der Bundespräsident hat daraufhin den Verfassungsvertrag nicht unterzeichnet, um die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu meiner Klage abzuwarten. Der Vertrag ist daher derzeit in Deutschland noch nicht ratifiziert!

Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht eine Stellungnahme von Bundesregierung und Bundesrat zu dieser Angeleigenheit angefordert und hierfür eine Frist bis zum 30.September 2005 gesetzt. Möglicherweise wird es noch in diesem Jahr eine mündliche Verhandlung vor dem Verfassungsgericht geben. Eine Entscheidung könnte dann unter Umständen bereits Anfang des nächsten Jahres erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Gauweiler