Frage an Peter Gauweiler von Uwe F. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Dr. Gauweiler,
im Gegensatz zu heteroxellen Ehepaaren werden homosexuelle eingetragene Partnerschaften im Verhältnis ihrer Rechte und Pflichten massiv benachteiligt, ja sogar in ihre finanzielle Existenz im Erbfall bedroht. Während volle Unterhaltspflicht / sonstige Pflichten in vollem Umfang wie bei der Ehe unter Heteroxellen auf eingetragene Partnerschaften übertragen sind, versagt jenen der Staat bislang in un-sozialer Weise die komplementären Rechte insbesondere im Erb- und Hinterbliebenenrecht, ebenso im Einkommensteuerrecht und bei der Beamtenversorgung bzw. Beihilfe.
Als Abgeordneter aus der "Weltstadt mit Herz", wo sehr viele Homosexuelle leben, wünschte ich mir, dass Sie liberal eingestellt sind und Vernunft statt familienpolitischer Ideologien walten lassen - das BVerfG hat das Tor weit aufgemacht! Sie haben sich schon des öfteren als Quertreiber im Sinne der Sache auch gegen die herrschende Meinung der CSU gestellt. Insofern frage ich Sie, ob auch Sie den schlichten politischem Unwillen der CSU für eine Anerkennung der Lebensrealitäten mittragen oder hier aktiv mit Überzeugungsarbeit gegensteuern wollen? Die Neugestaltung des Erbschaftsteuerrechts steht an - hierist es dringend an der Zeit, faire Freibeträge auch für Homosexuelle und Lesben in eingetragenen Partnerschaften einzuräumen. Ansonsten zerbrechen weiter Welten im Erbschaftsfall unter eingetragenen Lebenspartnern - emotional durch den Tod des Partners und finanziell durch die Erbschaftssteuer auf gemeinsam mit dem Partner geschaffene Werte. Der CSU-Fraktion kanzelt diese berechtigten Anliegen in einer irrational bzw. bisweilen zynisch geführten Debatte ab. Mit welchem Recht akzeptiert die CSU Liebe nicht, wie sie die Natur gegeben hat, sondern spielt sich als neuer Weltordner auf - auch Homosexuelle und Lesben gehören zur Schöpfung des Herrn! Wie werden Sie die Blockadehaltung auflösen und damit gleicher Liebe auch gleiche Rechte und gleichen Respekt entgegenbringen?
Sehr geehrter Herr Furnier.
das Erbschaftssteuergesetz habe ich vom Grundsatz her als sozial ungerecht
und nicht ausgewogen erachtet. Daher habe ich es auch von Anfang an
kritisiert und im Bundestag abgelehnt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Gauweiler