Frage an Peter Gauweiler von Dr.-Ing Gero D. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Dr. Gauweiler
Auch alle Sport- und Privatpilotenpiloten müssen sich neuerdings einer sehr
fragwürdigen, aktuell jährlichen und zudem kostenpflichtigen
globalen und alle Behörden umfassende Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) nach dem LuftSiG "freiwillig" durch Antrag unterziehen.
Sind Sie der Meinung, dass ein solcher unglaublicher Globalverdacht
gegen eine bisher völlig unauffällige Bürgergruppe angemessen ist?
Ist das nicht reiner bürokratischer Aktionismus und Populismus auf dem Rücken von unschuldigen Bürgern, die mit all dem nicht das Geringste zu tun haben?
Wird dadurch nicht der rechtstaatliche Grundsatz der Unschuldsvermutung
- und damit unser zentrales Rechtsverständnis - ausgehebelt?
Sollte nicht wenigstens ein gewisser Anfangsverdacht diese ZÜP rechtfertigen?
Mit freundlichen Grüßen,
Dr.-Ing Gero Dargel
Sehr geehrter Dr. Dargel,
bereits während der parlamentarischen Beratungen hat die Union stets auf die verfassungsrechtlichen Probleme des Luftsicherheitsgesetzes hingewiesen. Im Gegensatz zur rot-grünen Koalition war es fortwährendes Anliegen sowohl der CDU/CSU-Bundestagsfraktion als auch der unionsgeführten Länder, Rechtssicherheit für die politischen Entscheidungsträger und die betroffenen Piloten zu schaffen. Hierzu ist eine Klarstellung im Grundgesetz unabdingbar. Diese notwendige Klarstellung hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (BT-Drs. 15/2649) vorgelegt. Leider hat die rot-grüne Koalition sich einer Klärung wider besseres Wissen verweigert, da ihr der Koalitionsfrieden wichtiger war. Deshalb hat die Union das Luftsicherheitsgesetz als Ganzes abgelehnt. Da sich abzeichnete, dass die rot-grüne Koalition trotz der verfassungsrechtlichen Bedenken gewillt war das Vorhaben durchzusetzen, hat die Union in den Beratungen im Bundesrat mehrere Änderungsvorschläge zu einzelnen Regelungen des Luftsicherheitsgesetzes gemacht, um zumindest hier Einsicht bei Rot-Grün zu erreichen. Dies betraf auch den Bereich der Zuverlässigkeitsüberprüfungen. Da Rot-Grün auf unsere Bedenken keinerlei Rücksicht nahm, kam es nach dem Inkrafttreten des Luftsicherheitsgesetzes zu mehreren Beschwerden von Luftsportverbänden und Privatpiloten. Nachdem der Bundespräsident verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber dem Luftsicherheitsgesetz geäußert hat, sollte man sich deshalb einer objektiven Evaluierung der Regelungen des Luftsicherheitsgesetzes nicht verschließen und prüfen, inwieweit sich in parlamentarischen Beratungen auch Verbesserungen bezüglich einer uneingeschränkt sicherheitsorientierten, auch im Sinne der Privatpiloten praktikablen Zuverlässigkeitsüberprüfung erreichen lassen.
Die Neigung von Rot-Grün, in vielen Fällen bei der Umsetzung von EU-Recht in nationale Regelungen noch einmal kräftig draufzusatteln, haben CDU und CSU stets kritisiert. Allzu oft hat die rot-grüne Bundesregierung hierbei unsachgemäße Verschärfungen hinzugefügt. Deshalb gilt es auch bei der Umsetzung des JAR-FCL 3 genau zu überprüfen, was sachlich gerechtfertigt und geboten ist. Hier muss die Sicherheit im Luftverkehr unbedingte Priorität haben. Unter dieser Maxime ist jedoch auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Wir werden uns auch hier einer objektiven Überprüfung der Regelungen nicht verschließen. Überflüssige, nicht zielgerichtete und überbürokratische Regelungen darf es hierbei nicht geben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Gauweiler