Frage an Peter Gauweiler von Günther E. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Dr. Gauweiler, ich habe an das Ministerium für Gesundheit bmg folgende Frage gestellt:
"seit dem Jahr 2001 hat der Gesetzgeber (nach meiner Meinung im Gesetz §12 Abs. 4a VAG) den (privaten) Versicherungen die Notwendigkeit vorgeschrieben, Vorsorge für die Prämienentwicklung ihrer Mitglieder im Alter zu schaffen. Dafür wird mir monatlich ein Betrag abgezogen.
Nur ich kann nirgends erkennen, welche Beitragsreduktion ich im Alter erwarten kann.
Und auch die Versicherung will sich nicht festlegen und schlägt eine zusätzliche private Zusatzversicherung in etwa gleicher Beitragshöhe vor? Ist das notwendig?"
Nach einer ersten allgemeinen Antwort habe ich dann vom bmg die Mitteilung erhalten, dass ich mich ans Finanzminiterium wenden müsste. Oder ich solle mich sofort an den PKV Verband wenden. Das kann doch nicht sein.
Welchen zukünftigen Einsparungseffekt - bei meinen Krankenversicherungsbeiträgen - bringt denn nun die gesetzliche Verpflichtung?
Ich bedanke mich im Voraus für eine Antwort oder die Hilfe bei der Findung eines kompetenten Ansprechpartners?
gez. Günther Ebert