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Peter Gauweiler
CSU
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Frage von Alfred S. •

Frage an Peter Gauweiler von Alfred S. bezüglich Innere Sicherheit

1. Üben Sie - neben Ihrer Tätigkeit als Abgeordneter zum Bundestag - noch eine andere Erwerbstätigkeit aus? Wenn ja, welche?

2. In welchen Vorständen, Aufsichts-, Verwaltungs- oder Beiräten oder sonstigen
Gremien eines Unternehmens, einer Vereinigung oder einer Körperschaft beliebiger
Rechtsform sind Sie tätig (Tätigkeiten und Funktionen mit Vergütung,
Aufwandsentschädigung o. ä. sowie ehrenamtliche Tätigkeiten und Funktionen)?

3. Werden Sie, wenn Sie in den 16. Bundestag gewählt werden, Ihre bisherigen Nebentätigkeiten weiter
ausüben, wenn ja in welcher Form?

4. Werden Sie als Bundestagsabgeordnete/r zu Beginn der 16. Legislaturperiode
der unveränderten Übernahme der vom 15. Deutschen Bundestag am 30. Juni
2005 geänderten und verschärften Verhaltensregeln zustimmen?

Portrait von Peter Gauweiler
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Steyrer,

meinen bisherigen Beruf als selbständiger Rechtsanwalt übe ich auch weiterhin aus. Es ist nicht gut, wenn sich die Vertreter des Volkes aus dem bürgerlichen – vom Beruf maßgeblich mitgeprägten - Alltag entfernen. Dann setzen sie ihre vom Grundgesetz gewollte Unabhängigkeit aufs Spiel. Wer nur noch politisch arbeitet, verlernt alles andere.
Alle publizistischen Tätigkeiten und auch Tätigkeiten für Unternehmen oder Gesellschaften habe ich dem Bundestagspräsidenten bekannt gegeben. Sie sind veröffentlicht unter: http://www.bundestag.de/mdb15/bio/G/gauwepe0.html Alle Tätigkeiten wurden in der Zeit vor meiner Kandidatur für den Deutschen Bundestag vereinbart und keine ist durch mein Bundestagsmandat bedingt. Meinen Beruf werde ich im Falle einer Wiederwahl - im Rahmen des zeitlich machbaren - weiter ausüben. Andere Verpflichtungen werde ich aus Zeitgründen reduzieren.
Eine höhere Transparenz begrüße ich, wenn sie dazu dient, Abhängigkeiten zu entdecken. Mir fällt kein Zacken aus der Krone, dem Bundestagspräsidenten meine Steuererklärung vorzulegen. Der soll vergleichen können, wieviel ein Abgeordneter im ersten Jahr im Parlament erhält und viel im letzten. Dann kann er selbst sehen, ob ein Abgeordneter aus seinem Mandat einen Mehrwert hat.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Gauweiler