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Peter Gauweiler
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Frage von Ramona G. •

Frage an Peter Gauweiler von Ramona G. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Gauweiler,

Glückwunsch zu Ihrer Einschätzung, dass in der Vergangenheit Nötigung/en von Verfassungsorgangen stattgefunden haben.
Werden Sie etwas dfür tun, dass diese Einschätzung von Gerichten überprüft wird ??

Danke !

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Gruber,

vielen für Ihren Zuspruch. Ich habe heute Nachmittag – vertreten durch Universitätsprofessor Dr. Dietrich Murswiek - das Bundesverfassungsgericht im Wege der Verfassungsbeschwerde mit dem Euro-Stabilisierungsmechanismus des „Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen“ befasst.

Die Verfassungsbeschwerde wendet sich auch gegen Rechtsakte der Europäischen Union. Wie das Bundesverfassungsgericht im Maastricht-Urteil entschieden hat, gehören auch Akte der Europäischen Union, die in Deutschland Rechtswirkungen entfalten, zur Öffentlichen Gewalt im Sinne des Grundgesetzes.
Der Euro-Stabilisierungsmechanismus, der heute beschlossen worden ist, ist mit den rechtlichen Regeln, die im Europarecht (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV) die Stabilität der Währung sichern sollen, unvereinbar. Zusammen mit dem bereits beschlossenen Griechenland-Rettungspaket führt dieses neue Euro-„Rettungspakt“ dazu, daß die im Vertrag von Maastricht beschlossene und heute im AEUV geregelte rechtliche Konzeption, welche die Stabilität des Euro garantieren soll, geradezu in ihr Gegenteil verkehrt wird.
Der Euro wird zur Weichwährung, und die als Stabilitätsunion konzipierte Währungsunion wird in eine Transferunion umgewandelt. Zu einer solchen Transferunion, in der die Mitgliedstaaten für die Schulden der anderen Mitgliedstaaten aufkommen müssen, hätte es nie eine Zustimmung der Völker der Vertragsstaaten gegeben. Der Bundestag und der Bundesrat haben im Vertrag von Maastricht einer solchen Union ausdrücklich nicht zugestimmt.
Der jetzt geplante Euro-Stabilisierungsmechanismus führt zu einer geradezu revolutionären Umwälzung der rechtlichen Konzeption der Währungsunion außerhalb eines Vertragsänderungsverfahrens.

Im Wege der einstweiligen Anordnung wurde von Prof. Murswiek u.a. beantragt, eine Ausfertigung des „Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen“ durch den Bundespräsidenten bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in der Hauptsache zu untersagen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Gauweiler