Frage an Peter Gauweiler von Hannes K. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Gauweiler,
Frage zur Entwicklung der Gesetzeslage zum geldwerten Vorteil beim Erwerb von Jahreswagen.
Laut dem Urteil ist ja die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers keine geeignete Grundlage, um den zu versteuernden geldwerten Vorteil zu berechnen. Entscheidend sei vielmehr zu welchem Preis das Auto von Händlern angeboten wird.
Ab wann ist mit einer Anpassung der Gesetzeslage an das Urteil des Bundesfinanzhofes in dieser Sache zu rechnen? Derzeit ist die zu erwartende Steuerbelastung beim Erwerb eines Jahreswagens nicht kalkulierbar, da das Urteil ja rechtskräftig ist, die neue Regelung hierzu jedoch noch nicht bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Kurz,
bereits nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofes wurde eine rasche Änderung der Gesetzeslage im Bundestag diskutiert. Der damalige Finanzminister Steinbrück hatte eine Änderung damals allerdings noch entschieden abgelehnt.
Wie ich inzwischen aus dem Finanzministerium erfahren habe, soll die Besteuerung beim Verkauf von Jahreswagen jetzt zeitnah neu geregelt werden. Durch die im Ministerium beschlossene Änderung sinkt die steuerliche Belastung der Mitarbeiter von Automobilherstellern und Autohändlern, die ein Fahrzeug ihres Arbeitgebers erwerben. Nach der Neuregelung berechnen die Finanzbehörden den geldwerten Vorteil nicht mehr anhand fiktiver Verrechnungspreise. Stattdessen dient der Marktpreis als Berechnungsgrundlage, der durch Händlerrabatte meistens unter dem offiziellen Listenpreis liegt. So fällt der geldwerte Vorteil in den meisten Fällen sehr viel geringer aus als bisher. Entsprechend sinkt die steuerliche Belastung des Käufers.
Die beschlossene Neuregelung soll nach Auskunft des Finanzministeriums von den Finanzbehörden rückwirkend ab Januar 2009 anzuwenden sein.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Gauweiler