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Frage von Gerhard M. •

Frage an Peter Gauweiler von Gerhard M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Gauweiler

aus der Presse habe ich soeben erfahren, daß Sie beabsichtigen auch gegen den Neuentwurf des Begleitgesetzes zum Vertrag von Lissabon [der die EU demokratischer usw. usw.. machen soll] nach Karlsruhe vors BVerfG ziehen wollen. Wie ich hörte wird das Gesetz dem Sinn des Urteils nicht wirklich gerecht und ich bitte Sie daher eine neuerliche Klage einzureichen. Dazu nun meine Fragen.

a.) Werden Sie gegen das Gesetz Klage erheben?
b.) Ab welchem Zeitpunkt ist eine Klage möglich/sinnvoll?

c.) Wie kann ich mich ggf. an einer solche Klage beteiligen?

mit freundlichem Gruß,
Gerhard Most

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Most,

das aktuell in den Ausschüssen beratene Begleitgesetz ist inzwischen mehrfach ergänzt worden und stärkt nun deutlich die Rechte des deutschen Bundestages in EU- Angelegenheiten. Damit wird den entscheidenden verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes Rechnung getragen. Unter diesen Voraussetzungen sehe ich derzeit keinen Anlass zu einer erneuten Klage.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Gauweiler