Frage an Peter Gauweiler von Johann N. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrter Herr Gauweiler,
Das Land Bayern tritt für eine massive Erhöhung der Kfz-Steuer für Wohnmobile ein und hat sich dazu mit Baden-Württemberg und Hessen verbündet. Diese Länder wollen die Kfz-Steuer für Wohnmobile auf ca. 300% erhöhen. Diese Erhöhung trifft vor allem Familien und Rentnerhaushalte.
Treten Sie dafür ein, daß die bisherige Besteuerung von Wohnmobilen beibehalten wird oder befürworten Sie die drastische Erhöhung?
Mit freundlichen Grüßen
Johann Neumeier
betroffener Familienvater und Besitzer eines älteren kleinen Wohnmobils
Sehr geehrter Herr Neumeier,
die Erhöhung der KfZ- Steuer für Wohnmobile ist keine Initiative von Bayern, Baden- Württemberg und Hessen sondern entspringt einem Bundestagsbeschluß der Bundesregierung. Die bisherige steuerliche Privilegierung bei der Besteuerung von Wohnmobilen wurde auf Antrag der Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen (Bundestagsdrucksache 15/3468 vom 30. Juni 2004) von der Bundesregierung (Bundesverkehrs- und Bundesumweltministerium) mit Zustimmung des Bundesrates zum 1. Mai 2005 aufgehoben. Ich habe zusammen mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion das Hauruckverfahren, mit dem diese Änderung im Bundestag beschlossen wurde und welches eine ordentliche Beratung im Finanzausschuß verhindert hat im Bundestag abgelehnt. In einem eigenen Gesetzentwurf hat die CDU/CSU im Deutschen Bundestag eine moderate, angemessene Besteuerung der Wohnmobile (Antrag „Wohnmobile angemessen besteuern“, Bundestagsdrucksache 15/5248 vom 12. April 2005) gefordert. Dieser Antrag wurde allerdings von der Regierungskoalition abgelehnt. Der parlamentarische Widerstand und die massive Kritik am Vorgehen der Regierungsparteien haben aber immerhin dazu geführt, daß die geplante drastische Steuererhöhung durch die Streichung des Art. 23 Abs. 6 a der StVZO zum 1. Mai für Wohnmobile bislang nicht in Kraft getreten ist. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert, wie auch im Bundestagsantrag vom 12. April 2005 formuliert, für die Zukunft eine moderate, angemessene Besteuerung der Wohnmobile. Wie diese aussehen kann, müssen die Bundesländer im Einvernehmen mit der Bundesregierung regeln, zumal die Einnahmen aus der Kfz-Steuer vollständig den Bundesländern zufließen. Erste Gespräche in dieser Richtung haben bereits stattgefunden. Eine Fortsetzung der Verhandlungen wurde wegen der Bundestagswahl auf Herbst dieses Jahres vertagt. Im Ergebnis dürfte dabei die ursprünglich geplante Pauschalregelung für Wohnmobile zumindest eine Veränderung erfahren, die eine Reduzierung der ursprünglich geplanten Besteuerungspläne bewirkt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Gauweiler