Frage von Frans-Joris F. • 13.03.2011
Antwort von Peter Clément SPD • 13.03.2011
(...) Zu den Grundlagen unserer Verfassungsordnung gehört die freie Religionsausübung. Der Staat darf keinen Einfluss, keine Vor- und Nachteile für die Anhänger der verschiedenen Religionen ausüben. (...)