Frage von Heiko S. • 12.02.2009
Frage an Peter Albach von Heiko S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Albach,
wie geht es Ihnen eigentlich als Jurist dabei, dass Herr Althaus demnächst zurecht mit einer Anklage wegen fahrlässiger Tötung gemäß § 81 StGB [österr.] rechnen muss und sich dennoch 2009 zur Landtagswahl stellen möchte? Ist es nicht ein wenig befremdlich oder gar ein moralisch inkorrektes Verhalten von Herrn Althaus?
Danke für Ihre Antwort.
Antwort ausstehend von Peter Albach CDU