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Frage von Jan G. •

Frage an Peter Albach von Jan G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Albach,

meine Frage bezieht sich auf die immer wiederkehrenden Forderungen Ihres Parteikollegen des Bundesinnenministers Wolfgang Schäuble.

Wie kann es sein das viele Bürgerrechte in den letzten Jahren nach und nach von den jeweiligen Regierungen angefangen mit den sogenannten Ottokatalogen des Herrn Otto Schily unter der Rot-Grünen-Regierung abgebaut wurden.

Mit den jetzigen Forderungen von Herrn Schäuble ob es heimliche Onlinedurchsuchungen, Bundeswehreinsatz im Inneren oder noch mehr Sicherheitskameras sind, kann man kaum mehr Sicherheit schaffen. Meiner Meinung wird das Volk mehr und mehr unter Generalverdacht gestellt und von seiten des Staates wird versucht die Bürger immer mehr auszuforschen und zu sogenannten gläsernen Bürgern zu machen. Einerseits fordert Herr Schäuble immer mehr dieser Mittel, andererseits wird an Personal und Ausrüstung bei der Polizei gespart, was für mich nicht nachvollziehbar ist. Ich habe auch mitlerweile den Verdacht das der Staat zur Zeit die Grenzen auslotet wie weit man bei den Bürgern gehen kann in dieser Richtung z.B. Geruchsproben vor dem G8-Gipfel von einigen bekannten Leuten aus der Linkenszene (was mir bisher nur aus der DDR bekannt war).

Langsam aber sich habe ich das Gefühl die BRD bewegt sich unter dem Deckmantel der Terrorgefahr mehr und mehr auf einen Überwachungsstaat zu.

Über eine Antwort und Einschätzung dieses Themas von Ihnen würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Grosch

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Grosch,

danke für Ihre Anfrage über das Internetportal „abgeordnetenwatch.de“.

Zu Beginn Ihrer Anfrage beziehen Sie sich auf Beschlüsse zur Sicherheitspolitik der Rot-Grünen-Regierung. Da ich für die Union erst seit 2005 dem Deutschen Bundestag angehöre, werden Sie verstehen, dass ich darauf nicht antworten kann.

Ich kann nicht nachvollziehen, warum Sie meinen, dass z.B. Onlinedurchsuchungen und die Überwachung der Kommunikation kaum mehr Sicherheit schafft, wo doch die Erfahrungen bei der Terrorismusbekämpfung z. B. in England und Amerika ganz anders sind.

Fakt ist doch, dass das Internet als Plattform zur Vorbereitung von Terroranschlägen genutzt wird. „Wenn man die Kommunikation der Terroristen bei der Vorbereitung solcher Anschläge nicht überwachen kann(…), hat man den Kampf um die Abwehr solcher Anschläge schon verloren. Deswegen brauchen wir die gesetzlichen Grundlagen, um Kommunikation durchs Telefon, durch Handy aber auch durch Computer überwachen zu können.“ Zitat des Innenministers Wolfgang Schäuble vom 2. 7.07, dem ich mich anschließe. Auch wir in Deutschland sind nicht sicher vor terroristischen Anschlägen. Deshalb müssen wir alles tun, um den Terroristen das Handwerk zu legen.

Ich kann dabei Ihre Einschätzung, dass das Volk unter Generalverdacht gestellt wird, nicht teilen. Im Gegenteil, geht es doch bei den Bemühungen der politisch Verantwortlichen um nichts anderes als um die Sicherheit der Menschen hierzulande. Leider hat sich die Welt seit dem 11. September 2001 so verändert, dass die Grenzen zwischen innerer und äußerer Sicherheit verwischt sind.

Auch Ihren Verdacht, dass der Staat zurzeit die Grenzen auslotet wie weit man bei den Bürgern gehen kann, möchte ich mit folgenden Informationen entkräften.

Die Bundesregierung hat der Richtlinie Nr. 2006/24/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsdatenspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, zugestimmt und wird sie bis 15. September in nationales Recht umsetzen.

Dem Deutschen Bundestag ist bewusst, dass dieser Weg nicht ganz frei von rechtlichen Risiken ist. Er hat sich dennoch für diesen Weg ausgesprochen, weil es sich insoweit um einen Kompromiss der EU-Mitgliedsstaaten handelt und es gelungen ist, in der Richtlinie Regelungen mit Augenmaß (z. B. keine Speicherung von Gesprächsinhalten, Beschränkung der Speicherungsfrist auf 6 Monate, Datenabfrage nur bei Verdacht) zu erreichen.

Weder aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 30. Mai 2006 in Sachen Übermittlung von Fluggastdaten, noch aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. April 2006 in Sachen Rasterfahndung lässt sich ableiten, dass die Richtlinie von der Form oder vom Inhalt her rechtswidrig wäre. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung werden die Vorgaben, mit denen sowohl dem Interesse an einer effektiven Strafverfolgung als auch dem Schutz der Grundrechte in ausgewogener Weise Rechnung getragen wird, eingehalten.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Albach