Frage an Per Knöß von Alexander S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Doktor Knöß,
das Thema Nichtraucherschutz wurde seinerzeit mit dem Hinweis auf die Föderalismusreform an die Länder abgeschoben; der Bund sei hier nicht zuständig.
Das ist falsch.
Mit der Streichung der Ausnahme für Gastronomie im bundesweit geregelten Arbeitnehmerschutz könnten Sie den Nichtraucherschutz auch deutschlandweit regeln, die willkürlichen Ausnahmen wären vom Tisch, es würde zudem Chancengleichheit für alle Wirte herrschen und das Kneipensterben wäre beendet. So hat es im Ausland schließlich auch funktioniert, das sagen seriöse Studien.
Erst ist die freiwillige Regelung (DEHOGA-Selbstverpflichtung) gescheitert, nun auch die Bundesländer mit ihren Gesetzen – die schützen vielleicht die Raucher, nicht die Nichtraucher (nur ein paar Beispiele dafür: Raucherclubs schießen wie Pilze aus dem Boden, Raucherräume ohne räumliche Abtrennung werden geduldet, in der Kneipe darf nicht geraucht werden, aber im Büro und sogar im Ärztehaus, macht das Sinn?). Selbst die BVG-Ausnahme, dass in kleinen Kneipen wieder überall geraucht werden darf, führt zu weiten Wettbewerbsverzerrungen: Warum wird eine Kneipe mit 70 qm anders behandelt als eine mit 80 qm? Warum darf eine gastronomische Einrichtung mit Raucherraum Speisen anbieten, eine kleine aber nicht, zumindest wenn die Gäste rauchen dürfen? Und kaum reist man über die Grenze eines Bundeslandes, gelten andere Regelungen.
Der Nichtraucherschutz scheint auf der Strecke zu bleiben und viele Wirte werden im Moment benachteiligt, weil nicht jeder einen Raucherraum einrichten bzw. das Rauchen in seiner Gastronomie erlauben darf. Rund drei Viertel der Bürger – IHRER BÜRGER! – wollen laut repräsentativen Umfragen ein komplettes Rauchverbot. Selbst die meisten Raucher haben sich mittlerweile daran gewöhnt die Gastronomie für eine Zigarettenlänge zu verlassen. Aber die Gesetze lassen weiterhin nach Gutdünken Ausnahmen zu.
Meine Frage daher:
Was werden Sie konkret für den Nichtraucherschutz tun?
Sehr geehrter Herr Stein,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen wie folgt beantworten möchte:
1. Nichtraucherschutz allgemein:
Für die FDP ist klar: Überall dort, wo man hingehen muss – also beispielsweise Rathäuser oder Zulassungsstellen – hat ein absolutes Rauchverbot im Interesse des Nichtraucherschutzes zu gelten. Dies gilt für alle öffentlichen Räume. Ohne Wenn und Aber. Allerdings: Ein Besuch in einer Gaststätte basiert auf Freiwilligkeit und ist nicht mit einem Aufenthalt etwa in einem Bahnhof zu vergleichen, den man beispielsweise auf dem Weg zur Arbeit nutzen muss. Es entspricht dem Bedarf einer freien Bürgergesellschaft mit Nichtrauchern und Rauchern, dass es Gaststätten für Nichtraucher und Gaststätten/Nebenräume für Raucher gibt.
Die FDP ist deshalb für:
• eine Lösung, die auf Freiheit und Eigenverantwortung setzt.
• eine Lösung, die den Verbraucherschutz sicherstellt.
• eine Lösung, die den Nichtraucherschutz garantiert.
2. Nichtraucherschutz in der Gastronomie bei Kneipen, Einraumlokale und Zweiraumlokale?
Die FDP schlägt zum Schutz vor den Folgen des Passivrauchens vor, dass Hotels und Gaststätten sich entscheiden sollen, ob sie rauchfrei sein wollen oder nicht bzw. getrennte Räume für Raucher und Nichtraucher anbieten. Durch ein simples Schild an der Tür von Einraumkneipen kann der Verbraucher bereits vor dem Betreten der Gaststätte erkennen, was ihn erwartet, und entscheiden, ob er sich Zigarettenrauch aussetzen möchte oder nicht. Und bei Mehrraumkneipen müssen separate Raucherräume erlaubt sein. So wird einerseits dem Gast und dem Wirt die Wahl gelassen, andererseits würden Raucherkneipen nicht völlig verschwinden. Der Markt, die Nachfrage und nicht zuletzt der Gastwirt entscheiden, welche Lösung für das jeweilige Lokal passend ist. Die Umsetzung ist ganz einfach. Und eine unbürokratische Lösung ist das ebenfalls.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Per Knöß