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Frage von Corina H. •

Frage an Peer Steinbrück von Corina H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Steinbrück,

Sexuelle Gewalt ist weit verbreitet: beinahe jede siebte Frau erlebt mindestens einmal in ihrem Leben strafrechtlich relevante Sexualdelikte. Wie eine Studie des Bundesfamilienministeriums bereits vor 9 Jahren herausfand, zeigt jedoch nur jede zwanzigste Frau das ihr Angetane an. Da der Schutz vor Gewalt im Grundgesetz garantiert wird, sexuelle Gewalt jedoch strafrechtlich kaum geahndet wird, möchte ich Sie Folgendes fragen::

- Werden Sie, wenn Sie gewählt werden, für die Umsetzung der EU-Konvention gegen Gewalt an Frauen, und damit für die Reform von §177 (sexuelle Nötigung, Vergewaltigung) stimmen? Die Konvention fordert in Artikel 36 ein Strafrecht, das der Besonderheit von Sexualdelikten gerecht wird, und die derzeitigen Belastungen für die Betroffenen verringert.
- Das Opferentschädigungsgesetz (OEG) bietet Betroffenen bislang keine schnelle Hilfe. Problematisch sind die viel zu hohen bürokratischen Hürden, wegen denen den Betroffenen zu selten die ihnen zustehenden Mittel bewilligt werden. Wie wollen Sie sich hier für eine bedürfnisgerechtere Umsetzung des Gesetzes einsetzen?
- Vielfach scheitern Gerichte daran, der Situation der Betroffenen von sexueller Gewalt gerecht zu werden, weil sie mit den Besonderheiten der Verbrechensfolgen nicht vertraut sind. Oft werden diese den verletzten Zeug*innen sogar negativ ausgelegt, anstatt sie als Indiz zu werten. Werden Sie dafür sorgen, dass bundesweit flächendeckend in Gerichten Spezialkammern für Sexualdelikte eingerichtet werden?

Anmerkung: Diese Frage wurde im Rahmen der Aktion "Wahlcheck: Wen kümmert sexuelle Gewalt?" der Initiative für Gerechtigkeit bei sexueller Gewalt gestellt. Ihre Antwort wird dort zitiert werden.

Mit freundlichen Grüßen,
Corina Haurová

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Haurová,

Peer Steinbrück bedankt sich für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.

Mit dieser Antwort möchten wir Sie bitten, sich mit Ihrem Anliegen direkt an das Bundestagsbüro von Herrn Steinbrück zu wenden. Dieses ist unter der Email-Adresse peer.steinbrueck@bundestag.de oder postalisch,

Peer Steinbrück, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Büro Peer Steinbrück

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.