Frage an Peer Steinbrück von Janine P. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Steinbrück,
in Ihrem Wahlprogramm ist die Aufhebung des Ehegattensplittings festgeschrieben. Entfällt nach Ihren Vorstellungen damit auch die gegenseitige Unterhaltsverpflichtung? Momentan erhalten Ehepaare zwar einen Steuervorteil, aber wenn einer der Partner arbeitslos oder pflegebedürftig wird, muss nicht der Stadt mit Sozialleistungen einspringen, da zuerst das Gehalt des Ehepartners herangezogen wird. Bei der Rente ist es ähnlich, viele Frauen haben eine Rente die unterhalb des Existenzminimums liegt, erhalten aber keine Zuschüsse, wenn die Rente des Partners entsprechend hoch ist.
Werden Sie diese Verpflichtung auch abschaffen, und wenn nicht - glauben Sie, dass dann noch irgendjemand heiraten wird, wenn damit eine finanzielle Verpflichtung ohne Steuervorteil verbunden ist?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Sehr geehrte Frau Peters,
Peer Steinbrück bedankt sich für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.
Mit dieser Antwort möchten wir Sie bitten, sich mit Ihrem Anliegen direkt an das Bundestagsbüro von Herrn Steinbrück zu wenden. Dieses ist unter der Email-Adresse peer.steinbrueck@bundestag.de oder postalisch,
Peer Steinbrück, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Büro Peer Steinbrück